Hallo,

Am 10.04.2008 19:59 schrieb Patrick Hollerbach:
> Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, muss diesem 
> widersprochen werden.

das in jedem Fall, wenn die Forderung (wie hier) unberechtigt ist.


> Spätestens dann sollte Ruhe sein, denn es ist wohl noch kein Fall 
> vorgekommen, in dem diese dubiose Firma ihre Forderungen durchsetzen 
> konnte.

Wenn dem so ist, kann man sich auch die Briefe und den Anwalt sparen,
dann genügt in aller Regel einfaches Aussitzen.

Kann der OpenOffice.org-Verein nicht auch dagegen vorgehen, oder
vielleicht sogar Sun? Stark rufschädigend ist es doch auf jeden Fall.
Nicht, dass sich vorsichtige Naturen irgendwann nicht mehr trauen, OOo
herunterzuladen...




Gruss                    Greetings
       Boris Kirkorowicz

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