On 19.05.2010 12:39, "B.Eng. René Schwarz" wrote:
> Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und
> Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).

Du kannst auf der MV den Antrag stellen, dass bestimmte Fragen vom 
Vorstand beantwortet werden sollen (wenn er sich weigert). Dieses Recht 
nimmt dir auch keiner. Wenn die MV mehrheitlich der Meinung ist, dass 
die Frage beantwortet werden muss, kann sie das so beschließen. Soweit 
ist es aber bisher nicht gekommen, zumal auf der Mitgliederversammlung 
auch alle Fragen bis auf die des Geschäftsführergehalts beantwortet wurden.

> Ob ein Verein seine Mitglieder außerhalb von Mitgliederversammlungen
> partizipieren lassen muss (rein rechtlich gesehen), kann ich nicht
> beantworten. Aber schon alleine die bloße Diskussion darüber wirft m.E.
> ein schlechtes Licht auf den WMDE.

Nur zur Klarstellung: die Tatsache, dass es unterschiedliche Ansichten 
zur Mitwirkung/Beteiligung von Mitgliedern gibt und darüber diskutiert 
wird, wirft für dich ein schlechtes Licht auf den Verein? Sollte man 
soetwas also lieber nicht diskutieren?

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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