Hallo,
Am Mittwoch 19 Mai 2010 12:39:06 schrieb B.Eng. René Schwarz:
> Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und
> Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).

das mag ja sein (ich hab's nicht nachgesehen): Aber dazu musst du nun mal auf 
eine MV KOMMEN! (nebenbei gibt dir unsere Satzung eh' das Recht, Fragen und 
Anträge zu stellen – auf der MV).

Mit freundlichen Grüßen
DaB.

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