Hallo, Am Mittwoch 19 Mai 2010 12:39:06 schrieb B.Eng. René Schwarz: > Innerhalb einer Mitgliederversammlung habe ich das Recht, Fragen und > Auskünfte zu allen Vereinsangelegenheiten zu stellen (§ 666 BGB).
das mag ja sein (ich hab's nicht nachgesehen): Aber dazu musst du nun mal auf eine MV KOMMEN! (nebenbei gibt dir unsere Satzung eh' das Recht, Fragen und Anträge zu stellen – auf der MV). Mit freundlichen Grüßen DaB. -- Benutzerseite: [[:w:de:User:DaB.]] — PGP: 2B255885 _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
