Am 12.01.2011 22:16, schrieb "B.Eng. René Schwarz":
>> Schließlich noch etwas zur ordentlichen Ladung: die
>> Mitgliederversammlung wurde so geladen, wie es die Satzung verlangt. Die
>> ordnungsgemäße Ladung wird nicht schon dadurch beeinträchtigt, dass ein
>> Antragstext den Mitgliedern erst ein paar Stunden später als die
>> restlichen Briefwahlunterlagen vorlag. Insbesondere wird (auch nach
>> Ansicht des Vereinsjusristen) dadurch nicht die Beschlussfähigkeit der
>> Mitgliederversammlung in Frage gestellt.
> Durch nicht ordnungsgemäße Ladung wird die Beschlussfähigkeit einer MV
> sehr wohl in Abrede gestellt.
Und wie Sebastian oben schrieb wurde die MV ordnungsgemäß geladen. Dass 
eine nicht ordnungsgemäße Ladung die Beschlussfähigkeit beeinträchtigt, 
bestreitet niemand, nur liegt der Fall hier genau anders rum. Eine 
eventuell fehlerhafte Zustellung eines Antrags beeinträchtigt nicht die 
ordnungsgemäßte Ladung der MV.

Aber es steht dir natürlich frei zu dieser Frage eine Diskussion und 
eine anschließende Abstimmung auf der MV zu veranlassen.

Gruß

Michail

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