lb Sebastian, was du hier beschreibst ist juristisch gesehen kein 
Beweismittel sondern ein Hinweis auf einen Verfahrensmangel, den ein 
Richter im Zuge eines Beweisverfahrens würdigen  kann oder nicht.

Nach Durchsicht des Artikels ist die Argumentation nicht falsch.

In WP ist nur zusammengefasst, dass unter bestimmten Umständgen eben 
dieses Verfahren nicht angewendet werden darf, weil die  verwendeten 
Mittel eben bislang nicht der Trinkwasserschutzverordnung entsprechen.

Mehr nicht. Wie es sich gehört, stellt Wikipedia Wissen dar, hat aber 
keines selbst erzeugt.

h.

Am 13.01.2012 07:51, schrieb Sebastian Wallroth:
> Tatsächlich sollten wir uns dafür einsetzen, die Heranziehung der Wikipedia 
> als Beweismittel zu unterbinden!
>
> http://www.intern.de/internet-news/10048-bweismittel-wikipedia.html
>
> Beweismittel Wikipedia
>
>
> 12. Januar 2012
>
> Eigentlich ist Wikipedia dazu dazu da, Fakten zu erfassen. Manchmal aber kann 
> die Online-Enzyklopädie auch Fakten schaffen, wie ein Urteil (201 C 546/10) 
> des AG Köln vom 20. April 2011 zeigt. Das Urteil wird vom Newsletter 
> "Vermieter-Telegramm" als erstes Mietrechtsurteil bezeichnet, "das Wikipedia 
> fällte".
>
> Es handelte sich dabei zunächst einmal um einen Rechtsstreit zwischen Mieter 
> und Vermieter, bei dem sich Einiges "angesammelt" hatte. Der Mieter einer 
> Erdgeschosswohnung in Köln hatte im Jahr 2007 erstmals die Miete um 30 Euro 
> gekürzt, weil die Warmwasserversorgung seiner Wohnung einen Tag lang 
> ausgefallen war. Zwei Monate später kürzte er die Miete, weil er sich durch 
> Gerüstarbeiten belästigt fühlte. Einen Monat danach, im Dezember, blieb er 
> die Miete vollständig schuldig und im Januar 2008 zahlte er von der 
> Mietschuld in Höhe von 938 Euro gerade 177 Euro. Im Februar kürzte er die 
> Miete wieder um 386 Euro - bei 694 Euro Kaltmiete ein stolzer Betrag, den die 
> Vermieterin für überzogen hielt und einen Rechtsstreit anstrengte.
>
> Aufgabe des Gerichts war es nun, die Begründung der Minderungen jeweils 
> einzeln zu überprüfen. Der Ausfall der Warmwasserversorgung wurde 
> beispielsweise auf eine 15%ige Kürzung für einen Miettag reduziert, was die 
> berechtigte Minderung auf gerade 4,71 Euro senkte. Ein Großteil der anderen 
> eigenmächtig vorgenommenen Minderungen wurde vom Gericht ebenfalls nicht 
> anerkannt.
>
> Doch ein spezieller Vortrag des Mieters fand Gehör: Die Vermieterin - die 
> Eigentümerin des Wohnparks - hatte die Wasserleitungen mit einem Verfahren 
> der Rohrinnensanierung behandeln lassen, womit die bestehenden Leitungen 
> erhalten bleiben konnten und es zu keinen größeren Behinderungen der 
> Mietparteien kam.
>
> Dieses Verfahren beanstandete aber der Mieter und trug vor, was er bei 
> Wikipedia vermutlich gerade erst über das dabei benutzte Epoxidharz 
> (Wikipedia) gelesen hatte. Im Urteil wurde die Berechtigung der Mietminderung 
> entsprechend begründet:
>
> "Der Beklagte schuldete für die genannten Monate gemäß § 536 Abs. 1 Satz 2 
> BGB lediglich eine herabgesetzte Miete, da die Rohrinnensanierung, die im 
> November 2007 durchgeführt worden ist, unstreitig mit Hilfe des Baustoffs 
> Epoxidharz vorgenommen wurde. Es ist dabei gerichtsbekannt, dass Epoxidharz 
> Komponenten enthält, die gesundheitsschädlich sind. Dabei bezieht sich das 
> Gericht auf den Artikel der freien Enzyklopädie Wikipedia zum Thema 
> Epoxidharz. Danach besteht die Harzkomponente aus den Stoffen Bisphenol A und 
> Epichlorhydrin. Bisfinol A wird als endokriner Disruptor verdächtigt, das 
> bedeutet, dass dieser Stoff wie ein Hormon wirken und so das empfindliche 
> Gleichgewicht des Hormonsystems des Menschen stören kann. Gerichtsbekannt ist 
> ferner, dass solche endokrinen Disruptoren schon in geringsten Mengen zu 
> Störungen im endokrinen System führen können. Der Stoff Epichlorhydrin ist 
> laut Wikipedia weiterhin bekannt als giftig und im Tierversuch 
> krebserzeugend. Daher steht zu
r Überzeugung des Gerichts fest, dass das Wasser in der Wohnung des Beklagten 
im streitgegenständlichen Zeitraum als Trinkwasser nicht geeignet war und zur 
Körperhygiene nur bedingt geeignet war. Dies rechtfertigt eine Mietminderung 
von 20 % monatlich".
>
> Etwas irritierend ist daran vielleicht schon, dass ein in Deutschland und im 
> europäischen Ausland regelmäßig eingesetztes Verfahren in einer Kölner 
> Wohnung das Wasser so vergiftet, dass es schon für die Körperpflege kaum zu 
> gebrauchen ist. Das scheint dann doch ein wenig übertrieben.
>
> Für die Vermieterin jedenfalls bedeutet diese Einschätzung, dass sie auf 20% 
> der Miete verzichten muss, solange das Epoxidharz in den Leitungen ist. Sie 
> muss daher zwangsläufig auch die sanierten Wasserleitungen zurückbauen und 
> durch neue Leitungen ersetzen, da sonst die Mietminderung dauerhaft begründet 
> bleibt und auch von den anderen Mietern beansprucht werden kann.
>
> Wegen des Urteils hat - ebenfalls laut Wikipedia - die Mainova AG "für die 
> Städte Frankfurt am Main und Hanau alle Rohrinnensanierungen mit 
> Epoxydharzprodukten verboten". Obwohl der Erfinder des LSE-Verfahrens, ein 
> schweizerisches Unternehmen, durch Untersuchungen und 
> Qualitätssicherungsverfahren die Unbedenklichkeit der Rohrinnensanierung mit 
> ihrem speziell entwickelten Epoxidharzgemisch zu belegen versucht.  Den 
> Wikipedia-Darstellungen wird dabei teilweise deutlich widersprochen. Eine 
> Schädigung der Geschäfte kann dennoch kaum ausgeschlossen werden.
>
> Doch es ist schwer, angesichts möglicher Gesundheitsschädigungen eine 
> eindeutige Aussgage zu treffen. Weshalb das Umweltbundesamt auch sehr 
> vorsichtig mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Verfahren ist. 
> Das Verfahren wird zwar nicht verboten, doch es wird auch nicht erlaubt. Alte 
> Leitungssysteme aus Bleirohren, wie sie vielleicht noch in Mietwohnungen zum 
> Einsatz kommen, sind zwar vermutlich weit giftiger.  Doch sie genießen 
> Bestandsschutz und sie können - nebenbei bemerkt - mit Epoxidharz auch nicht 
> saniert werden.
>
> Die Frage, ob das Verfahren nun giftig ist, bleibt damit eigentlich 
> ungeklärt. Dennoch hat das Amtsgericht hier klar Position bezogen. Und die 
> von Wikipedia als "gerichtsbekannt" übernommene Argumentation wird viele 
> weitere Einzelentscheidungen beeinflussen.
>
> Da kann man nur hoffen, dass sich das nicht zur Praxis an deutschen Gerichten 
> entwickelt. Denn so nützlich Wikipedia für die private Nutzung auch sein 
> kann, für die Nutzung als Beweismittel wurde die Mitmach-Enzyklopädie nicht 
> gedacht und ist sie auch nicht geeignet. Sonst ist in einem Rechtsstreit 
> immer der im Vorteil, wer die Enzyklopädie am Besten nach eigenen 
> Vorstellungen gestalten kann.
>
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