Am 13. Januar 2012 10:32 schrieb Achim Raschka <achim_rasc...@gmx.de>:

> ich habe bezüglich ideses Artikels die Portale Chemie und Medizin 
> angesprochen, in deren Arbeitsbereich der Artikel Epoxidharz und vor allem 
> die gesundheitliche Dimension desselben fallen. Bei Betrachtung des Artikels 
> fällt allerdings auf, dass dieser für WPianer eindeutige Qualitätsmängel 
> beinhaltet

--> Wir brauchen im Fachbereich Bildung und Wissen ein Richterprojekt! :-)

> Ich halte es nicht für statthaft für ein Gericht, Inhalte aus der Wikipedia 
> in dieser Form zu zitieren und zur Urteilsbegründung heranzuziehen. Das was 
> dort als "gerichtsbekannt" angegeben wird, entstammt einer Tastatur, die 
> vielliecht richtig liegt, vielleicht aber eben auch nicht. Allerdings liegt 
> die Verfehlung hier erneut nicht bei der Wikipedia (wir schreiben drauf, was 
> drin ist) sondern bei dem Gericht. Inwieweit das Urteil dadurch oder bsp. 
> durch eine Überarbeitung anfechtbar ist, sollten Juristen klären.

Full ACK. :-(

IAAL.

Viele Grüße,
Jürgen.

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