Am 26.05.2014 17:13, schrieb Kurt Jansson:
> Und deswegen sind Mitspracherechte der Mitarbeiter in einem Unternehmen
> kein Problem, bei einem gemeinnützigen Verein hingegen schon?!

Da der Verein nicht für die Mitarbeiter da ist, dann schon.
Mitbestimmung im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes ist hier
sinnvoll und richtig, aber die Mitbestimmung als Mitglieder sollte eben
denen vorbehalten sein, die von den Zwecken direkt betroffen sind bzw.
Kennzahlen und Erfolgskriterien sind mit dem Zweck in Einklang zu bringen.

> In der Satzung stehen noch einige weitere Ziele, schau ruhig mal rein:
> http://wikimedia.de/wiki/Satzung

Richtig, aber Gewinnmaximierung im Sinne der Eigentümer / Mitarbeiter
steht dort nicht. Dann wäre der Verein übrigens auch nicht mehr
gemeinnützig.
Wie Martin schon schrieb: Die Geschäftsstelle ist ein Mittel zum
Erreichen des Vereinszwecks, aber eben nicht Vereinszweck.

Grüsse,


Manuel
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