Am 26. Mai 2014 20:20 schrieb Wikipelz <wikip...@web.de>:
> Wir hatte ja gerade Kommunalwahlen in NW. Selbstverständlich dürfen die
> Bürger einer Gemeinde auch dann abstimmen, wenn diese selbst bei der
> Gemeinde angestellt/beamtet sind. Damit wählen sie auch ihren
> Bürgermeister, der dann Dienstvorgesetzter des Gemeindebediensten wird.
> Warum soll für Angestellte des Vereins was anderes gelten? Problematisch
> kann es nur dann werden, wenn z.B. Personalwahlen, Satzungsänderungen
> und/oder Entlastungen per Handzeichen erfolgen. Da wird sich ganz sicher
> jeder Vereinsangestellte sehrwohl überlegen, ob er gegen seinen
> Vereinsvorstand stimmt, wenn ihm noch was an seinem Job gelegen ist.

Es ist jetzt etwa zehn Jahre her, daß ich mich mit einer Angestellten
unserer Stadtbücherei über die Bürgermeisterwahl unterhielt. Kann auch
länger her sein. Jedenfalls fand sie, unser damaliger Bürgermeister
sei "ein ganz toller Chef". Natürlich wähle sie ihn. Auch die anderen
Beschäftigten seien sehr zufrieden mit ihm. Wir stellten dann fest,
daß die Wahlbeteiligung immer weiter sinke, und sie machte sich Sorgen
um die demokratische Legitimation der Wahl. Ich fragte sie, wieviele
Wähler es gebe und wieviele Angestellte bei der Stadt arbeiten. Und
als wir dann merkten, daß schon längst ein Gutteil der Stimmen bei
solchen Wahlen aus dem eigenen Apparat kommt, wurde sie erst
nachdenklich, meinte dann aber beruhigt, in diesem Fall sei das ja gar
nicht so schlimm, da könne diesmal wenigstens nichts schief gehen,
denn das sei ja das von ihr gewünschte Ergebnis.

Vielleicht hilft das Gleichnis (das nicht erfunden ist, sondern wahr,
das Gespräch fand genau so statt) ein bißchen beim Nachdenken über das
zugrundeliegende Problem.

Ich glaube, Martin hatte danach gefragt, wie andere Vereine damit
umgehen. Man faßt einen Unvereinbarkeitsbeschluß für alle
Personengruppen, die sich in einem Interessenkonflikt befinden können,
also vor allem für Beschäftigte und weitere "Insider", aber auch für
Geschäftspartner, die gleichzeitig Mitglieder sind, und läßt die
Mitgliedschaft für die Zeit dieser Beziehung ruhen. Damit nimmt man
auch gleichzeitig den Druck von den Betroffenen, die sich in einem
Loyalitätskonflikt befinden, der nur als ethisches Problem zu lösen
wäre.

Viele Grüße,
Jürgen.

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