Mir war es zwischenzeitlich entfallen und ich weiss nicht, ob es mittlerweile 
zu spaet ist, trotzdem stell ich's mal in den Raum: Es gab ja das kontroverse 
Urteil, in dem ein Verdaechtiger, der Sex mit einer 15-Jaehrigen hatte, vom 
Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, weil sie sich nicht genug 
gewehrt habe.

Waehrend Udo Vetter zwar juristisch sicherlich richtig [ich bin da nur Laie, 
also geb ich mal nicht so viel darauf, wenn ich da irgendwas auch fuer anders 
interpretierbar halte] ist, entlarvt die Lektuere der Kommentare doch ein 
anscheinend tiefsitzendes Missverstaendnis [oder wie man es halt bezeichnen 
moechte]: Sofern kein sehr ausdruecklicher Einwand kommt, gilt etwas bei vielen 
anscheinend als Zustimmung. Auch eine Ablehnung kann im Zweifelsfall aber doch 
als Zustimmung gewertet werden, wenn [irgendwelche zusammen gedichteten 
Gruende] eintreffen.

Wuerdet ihr sagen, das waer einen Artikel wert? Man koennte dabei Bezug auf den 
Fall und/oder die aktuelle Gesetzeslage, die diese Denkweise ja in 
unterstuetzt, nehmen oder aber das Thema allgemeiner behandeln.
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