Mir war es zwischenzeitlich entfallen und ich weiss nicht, ob es mittlerweile
zu spaet ist, trotzdem stell ich's mal in den Raum: Es gab ja das kontroverse
Urteil, in dem ein Verdaechtiger, der Sex mit einer 15-Jaehrigen hatte, vom
Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, weil sie sich nicht genug
gewehrt habe.
Waehrend Udo Vetter zwar juristisch sicherlich richtig [ich bin da nur Laie,
also geb ich mal nicht so viel darauf, wenn ich da irgendwas auch fuer anders
interpretierbar halte] ist, entlarvt die Lektuere der Kommentare doch ein
anscheinend tiefsitzendes Missverstaendnis [oder wie man es halt bezeichnen
moechte]: Sofern kein sehr ausdruecklicher Einwand kommt, gilt etwas bei vielen
anscheinend als Zustimmung. Auch eine Ablehnung kann im Zweifelsfall aber doch
als Zustimmung gewertet werden, wenn [irgendwelche zusammen gedichteten
Gruende] eintreffen.
Wuerdet ihr sagen, das waer einen Artikel wert? Man koennte dabei Bezug auf den
Fall und/oder die aktuelle Gesetzeslage, die diese Denkweise ja in
unterstuetzt, nehmen oder aber das Thema allgemeiner behandeln.
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