Fände ich gut. Besonders bezeichnend finde ich in diesem Kontext die
Einstellung "Wenn sie sich nicht wehrt, woher soll ich dann wissen, ob
sie wirklich nicht will, oder das nur so sagt?".
Julia
Am 13.09.12 22:12, schrieb Yuri:
> Mir war es zwischenzeitlich entfallen und ich weiss nicht, ob es mittlerweile
> zu spaet ist, trotzdem stell ich's mal in den Raum: Es gab ja das kontroverse
> Urteil, in dem ein Verdaechtiger, der Sex mit einer 15-Jaehrigen hatte, vom
> Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, weil sie sich nicht genug
> gewehrt habe.
>
> Waehrend Udo Vetter zwar juristisch sicherlich richtig [ich bin da nur Laie,
> also geb ich mal nicht so viel darauf, wenn ich da irgendwas auch fuer anders
> interpretierbar halte] ist, entlarvt die Lektuere der Kommentare doch ein
> anscheinend tiefsitzendes Missverstaendnis [oder wie man es halt bezeichnen
> moechte]: Sofern kein sehr ausdruecklicher Einwand kommt, gilt etwas bei
> vielen anscheinend als Zustimmung. Auch eine Ablehnung kann im Zweifelsfall
> aber doch als Zustimmung gewertet werden, wenn [irgendwelche zusammen
> gedichteten Gruende] eintreffen.
>
> Wuerdet ihr sagen, das waer einen Artikel wert? Man koennte dabei Bezug auf
> den Fall und/oder die aktuelle Gesetzeslage, die diese Denkweise ja in
> unterstuetzt, nehmen oder aber das Thema allgemeiner behandeln.
>
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