Ich fände es besser, wenn man sich allgemein mit der Gesetzeslage und dem 
Problem Beschäftigt, eventuell könnte man den aktuellen Fall als Aufhänger 
nehmen, wobei der rechtlich eben nicht zu beanstanden ist. 
LG Daniela 

Daniela Ehlers

frauen- und genderpolitische Sprecherin Grüne Jugend
Schleswig Holstein
Beisitzerin im grünen Kreisvorstand im KV Herzogtum Lauenburg für den OV Mölln

Handy: 0176 21020201
Mail: [email protected]

Am 13.09.2012 um 23:24 schrieb Julia Reda <[email protected]>:

> Fände ich gut. Besonders bezeichnend finde ich in diesem Kontext die
> Einstellung "Wenn sie sich nicht wehrt, woher soll ich dann wissen, ob
> sie wirklich nicht will, oder das nur so sagt?".
> 
> Julia
> 
> Am 13.09.12 22:12, schrieb Yuri:
>> Mir war es zwischenzeitlich entfallen und ich weiss nicht, ob es 
>> mittlerweile zu spaet ist, trotzdem stell ich's mal in den Raum: Es gab ja 
>> das kontroverse Urteil, in dem ein Verdaechtiger, der Sex mit einer 
>> 15-Jaehrigen hatte, vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen wurde, 
>> weil sie sich nicht genug gewehrt habe.
>> 
>> Waehrend Udo Vetter zwar juristisch sicherlich richtig [ich bin da nur Laie, 
>> also geb ich mal nicht so viel darauf, wenn ich da irgendwas auch fuer 
>> anders interpretierbar halte] ist, entlarvt die Lektuere der Kommentare doch 
>> ein anscheinend tiefsitzendes Missverstaendnis [oder wie man es halt 
>> bezeichnen moechte]: Sofern kein sehr ausdruecklicher Einwand kommt, gilt 
>> etwas bei vielen anscheinend als Zustimmung. Auch eine Ablehnung kann im 
>> Zweifelsfall aber doch als Zustimmung gewertet werden, wenn [irgendwelche 
>> zusammen gedichteten Gruende] eintreffen.
>> 
>> Wuerdet ihr sagen, das waer einen Artikel wert? Man koennte dabei Bezug auf 
>> den Fall und/oder die aktuelle Gesetzeslage, die diese Denkweise ja in 
>> unterstuetzt, nehmen oder aber das Thema allgemeiner behandeln.
>> 
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