Die Informationen von Raul zur Einreichungsfrist von Antraegen ist nicht mehr 
ganz richtig: Auf der letzten BMV wurde eine Satzungsaenderung beschlossen, 
laut derer ein Antrag nicht in der Einladung bekannt gemacht werden muss, um 
ihn behandeln zu koennen.

> Zur Gültigkeit eines Beschlusses ist es nicht erforderlich, dass der 
> Gegenstand in der Einladung bezeichnet wird.
§10, Absatz 4 - 
https://wiki.junge-piraten.de/wiki/Satzung#.C2.A7_10_Mitgliederversammlung
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