Hej
Raul.T schrieb:
> Naja, die indirekte antragsfrist abzuschaffen hat sinn gemacht. Da variabel
> (jenachdem wann der vorstand die einladung rausschickt) und nicht klar
> erkennbar als antragsfrist.
Nein, das macht verdammt nochmal keinen Sinn. Diese Antragsfrist ist auch nicht
"indirekt". Dass sämtliche Anträge auf der Einladung aufgelistet werden müssen,
existiert nicht zum Spaß, sondern, damit man entscheiden kann, ob man auf die
BMV kommen will (weil dort etwas für einen selbst relevantes entschieden wird).
So handelt es sich um ein komplettes Glücksspiel ob auf einer BMV nicht
zufällig etwas für einen persönlich wichtiges entschieden wird, oder man muss
auf jede BMV kommen.
Und, um mal einen Rechtskommentar zu zitieren:
"Nach § 32 Abs. 1 S. 2 BGB sind die in der Mitgliederversammlung zu fassenden
Beschlüsse nur dann gültig, wenn den Mitgliedern vorab der Gegenstand des
Beschlusses mit der Einladung mitgeteilt wurde. Ist der Inhalt des zu
treffenden Beschlusses nicht oder ungenau bestimmt, so dass den Mitgliedern
eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und der zu treffenden
Entscheidung nicht möglich ist, ist der auf der Versammlung gefasste Beschluss
nichtig. Der Inhalt der Beschlussgegenstände muss mindestens schlagwortartig
umschrieben sein. Bei Satzungsänderungen reicht es allerdings nicht aus, in der
Einladung lediglich anzukündigen, dass „Satzungsänderungen“ vorgenommen werden
sollen. Es müssen zumindest die zu ändernden Satzungsbestimmungen bezeichnet
werden und zumindest stichwortartig beschrieben werden, welche inhaltlichen
Veränderungen vorgenommen werden sollen. Sinnvoll ist es insoweit, den zu
beschließenden neuen Satzungstext in der Einladung mitzuteilen (und ggf. der
bisherigen Satzungsbestimmung gegenüber
zu stellen)."
Grüße,
Lukas
--
/"\ Junge Piraten aktive Mailingliste
\ / Globale Themen der Jungen Piraten
X
/ \ https://ucp.junge-piraten.de/