Moin,
Am 23. Oktober 2012 14:08 schrieb Lukas Martini <
[email protected]>:
> Hej,
>
> ich habe immernoch extrem starke Zweifel daran, ob es rechtens ist,
> die Antragsfrist für die BMV einfach abzuschaffen, und ausserdem halte
> ich es für moralisch sehr fragwürdig, aber gut.
>
Was die rechtliche Handhabe angeht: Die einzige Regelung die es gibt ist
laut BGB die Veröffentlichungsfrist in der TO. Da dies aber eine Regelung
ist die nur gilt solange wir in der Satzung nichts gegenteiliges stehen
haben ist das hinfällig. Der Verein ist da frei was für Regelungen er sich
gibt.
>
> Grüße,
> Lukas
>
> 2012/10/23 Yuri <[email protected]>:
> > Raul.T schrieb:
> >> es ist durchaus sinnvoll, das man sich anträge vorher
> >> durchlesen kann und dann etscheidet ob man an der BMV teilnimmt oder
> nicht,
> >> bei anträgen die am selben tag oder kurz vorher gestellt werden ist dies
> >> nicht mehr möglich.
> >> wie seht ihr das?
> > Ich sitmme dir zwar prinzipiell zu, allerdings hatten wir [natuerlich]
> die gleiche Diskussion auch schon auf der letzten BMV...
> selbstverstaendlich kann man das hier auch nochmal breiter diskutieren,
> schliesslich waren auf der BMV einige nicht anwesend. Allerdings wuerde ich
> gerne davon absehen, dafuer Zeit auf der naechsten BMV zu nutzen, da sowas
> imho meistens nur Zeit frisst.
> > --
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