Am Fr., 15. Nov. 2019 um 11:58 Uhr schrieb Tom Pfeifer < [email protected]>:
> On 14.11.2019 11:14, Onno Quist wrote: > Naja hat weniger mit trauen zu tun, als mit nutzbaren Nachweisen. > Dank amtlichem Flächennutzungsplan haben wir die Geometrie, und das > Geoportal bestätigt den Fakt als > solches. kleiner nitpick, ein Bebauungplan ist "mehr wert" als ein Flächennutzungsplan, hier liegt ein qualifizierter B-Plan vor (d.h. Art und Maß der baulichen Nutzung sind definiert), auf dieser Grundlage kann man einen Bauantrag stellen, während ein FNP gröber ist und idealerweise noch durch einen B-Plan konkretisiert wird. Einen Bauantrag kann man zwar auch stellen ohne dass es einen B-Plan gibt (in Berlin gab es vor einiger Zeit noch sehr wenige Gebiete mit B-Plan, könnte sich aber mittlerweile geändert haben), nur ist dann nicht so einfach klar, was die Grundlagen sind und man kann schwerer gegen einen negativen Bescheid vorgehen. Ob ein FNP als Nachweis für OSM nutzbar ist, bin ich mir nicht sicher, die stehen normalerweise unter dem Urheberrecht des Planerstellers (= normalerweise private Firma die damit beauftragt wurde). Gruß Martin
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