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> On 15. Nov 2019, at 18:25, Tom Pfeifer <[email protected]> wrote:
> 
> Nach UrhG § 5 (Amtliche Werke) gilt:
> 
> (1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie 
> Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen 
> keinen urheberrechtlichen Schutz.
> (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse 
> zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der 
> Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in 
> § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind


ich weiß, aber die Ämter stellen das dann so dar, dass die Festsetzungen davon 
betroffen sind, aber die amtlichen Basiskarten (die bei FNPs normalerweise im 
Hintergrund sind), angeblich nicht. Ich finde es auch ein Unding, dass 
Grenzverläufe nicht frei verfügbar sind, aber AFAIK ist das nach wie vor deren 
Position (weil sie denken sie verdienen da Geld mit dem Verkauf, was sein kann 
oder auch nicht, und wo die volkswirtschaftliche Lage noch unklarer ist, vom 
Erlös des einzelnen Vermessungsamts abgesehen).

Gruß Martin 
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