>
>> hätten sie es auch dem kind des soldaten gespendet, der ihren
>> sohn erschossen hat?
>> und hatten die überhaupt einfluss darauf, wohin die spende ging?
>
> Hast du überhaupt begriffen, worum es eigentlich ging? Scheint mir
> nicht so.
>
> Ich fange auch an zu zweifeln, ob du überhaupt in der Lage dazu
> bist:
>
>> man kann doch nicht immer alles mit krankheit entschuldigen ...
>>
>> du gehst ja auch das risiko ein, dass er nicht geheilt wird
>> und somit wieder menschen umbringt.
>> nicht, dass ich jetzt für die todesstrafe bin, aber mir geht
>> dieses "er hatte eine schwere
>> kindheit" entschuldigungsding auch auf den sack.
>>
>> wenn jemand z.b. eine ansteckende krankheit hat und andere
>> menschen gefährdet, wird er auch
>> weggesperrt bis er genesen ist und auch erst wieder
>> freigelassen, wenn er für andere keine gefahr
>> mehr darstellt.
>>
>> naja und bei psychologischen krankheiten läßt sich das leider
>> nie mit 100%iger sicherheit sagen,
>> leider. also sollte man das risiko doch minimieren und ihn
>> möglichst lange und intensiv behandeln.
>> wobei hier wieder das liebe geld ins spiel kommt. das kostet
>> nämlich zuviel und daher geht man
>> lieber das risiko eines erneuten mordes ein.
>
> Die Alternative wäre dann die Tötung des Menschen, um quasi ganz
> auf Nummer sicher zu gehen und Geld zu sparen. Habe ich das jetzt
> richtig interpretiert?
>
> Um mal wieder bei den Nazis zu landen:
>
> Vielleicht hatte der Untergang der Weimarer Republik auch etwas
> Gutes: nämlich, dass man aus den da begangenen Fehlern (zu leicht
> auszuhebelnde Verfassung) lernen konnte, und mit dem Grundgesetz
> etwas beschlossen hat, was diesen Fehlern, und, um den Kreis wieder
> zu schließen, auch solchem Gedankengut in der Praxis einen Riegel
> vorschiebt:
>
> "Zur Inhaltsübersicht         I. Die Grundrechte
> Artikel 1
> [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]
> (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
> ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
>
> (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
> unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
> Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
>
> (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt
> und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
>
> Artikel 2
> [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
> (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit,
> soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die
> verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
>
> (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die
> Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund
> eines Gesetzes eingegriffen werden."
Das widerspricht doch der Todesstrafe nicht im geringsten: steht doch
drin: solange er nicht die Rechte anderer verletzt... und weiter dann: In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Ich mein bin zwar kein Jurist, wenn aber einer jemand danderen tötet
könnte man doch mindestens mit dem Sittengesetzt argumentieren - wenn
schon nicht mit dem Recht des Kindes auf die Entfaltung seiner
Persönlichkeit... Ich würde gerade aus diesen Artikeln einen sehr großen
Handlungsbedarf sehen!


>
> In diesem Sinne.
>
> _______________________________________________
> Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an:
> [email protected]
> An-/Abmeldung und Suchfunktion unter:
> http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
>


_______________________________________________
Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an:
[email protected]
An-/Abmeldung und Suchfunktion unter:
http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse

Antwort per Email an