> >> hätten sie es auch dem kind des soldaten gespendet, der ihren >> sohn erschossen hat? >> und hatten die überhaupt einfluss darauf, wohin die spende ging? > > Hast du überhaupt begriffen, worum es eigentlich ging? Scheint mir > nicht so. > > Ich fange auch an zu zweifeln, ob du überhaupt in der Lage dazu > bist: > >> man kann doch nicht immer alles mit krankheit entschuldigen ... >> >> du gehst ja auch das risiko ein, dass er nicht geheilt wird >> und somit wieder menschen umbringt. >> nicht, dass ich jetzt für die todesstrafe bin, aber mir geht >> dieses "er hatte eine schwere >> kindheit" entschuldigungsding auch auf den sack. >> >> wenn jemand z.b. eine ansteckende krankheit hat und andere >> menschen gefährdet, wird er auch >> weggesperrt bis er genesen ist und auch erst wieder >> freigelassen, wenn er für andere keine gefahr >> mehr darstellt. >> >> naja und bei psychologischen krankheiten läßt sich das leider >> nie mit 100%iger sicherheit sagen, >> leider. also sollte man das risiko doch minimieren und ihn >> möglichst lange und intensiv behandeln. >> wobei hier wieder das liebe geld ins spiel kommt. das kostet >> nämlich zuviel und daher geht man >> lieber das risiko eines erneuten mordes ein. > > Die Alternative wäre dann die Tötung des Menschen, um quasi ganz > auf Nummer sicher zu gehen und Geld zu sparen. Habe ich das jetzt > richtig interpretiert? > > Um mal wieder bei den Nazis zu landen: > > Vielleicht hatte der Untergang der Weimarer Republik auch etwas > Gutes: nämlich, dass man aus den da begangenen Fehlern (zu leicht > auszuhebelnde Verfassung) lernen konnte, und mit dem Grundgesetz > etwas beschlossen hat, was diesen Fehlern, und, um den Kreis wieder > zu schließen, auch solchem Gedankengut in der Praxis einen Riegel > vorschiebt: > > "Zur Inhaltsübersicht I. Die Grundrechte > Artikel 1 > [Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt] > (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen > ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. > > (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und > unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen > Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt. > > (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt > und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. > > Artikel 2 > [Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben] > (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, > soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die > verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. > > (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die > Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund > eines Gesetzes eingegriffen werden." Das widerspricht doch der Todesstrafe nicht im geringsten: steht doch drin: solange er nicht die Rechte anderer verletzt... und weiter dann: In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich mein bin zwar kein Jurist, wenn aber einer jemand danderen tötet könnte man doch mindestens mit dem Sittengesetzt argumentieren - wenn schon nicht mit dem Recht des Kindes auf die Entfaltung seiner Persönlichkeit... Ich würde gerade aus diesen Artikeln einen sehr großen Handlungsbedarf sehen! > > In diesem Sinne. > > _______________________________________________ > Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: > [email protected] > An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: > http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse > _______________________________________________ Coffeehouse Mailingliste, Postings senden an: [email protected] An-/Abmeldung und Suchfunktion unter: http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
