> Das widerspricht doch der Todesstrafe nicht im geringsten: steht doch
> drin: solange er nicht die Rechte anderer verletzt... und 
> weiter dann: In
> diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
> 
> Ich mein bin zwar kein Jurist, wenn aber einer jemand danderen tötet
> könnte man doch mindestens mit dem Sittengesetzt argumentieren - wenn
> schon nicht mit dem Recht des Kindes auf die Entfaltung seiner
> Persönlichkeit... Ich würde gerade aus diesen Artikeln einen 
> sehr großen
> Handlungsbedarf sehen!

Ich sehe langsam ganz woanders nen Handlungsbedarf ... *zusammenreiß*.

Ich wiederhole aber gerne für dich nochmal:

"Artikel 1:

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen
ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und
unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen
Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt."

"Artikel 2:

[...] (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
[...]"

Lesen, nachdenken ... durchatem ... lesen, nachdenken.

Hoffe es hilft.


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