Hallo Alvar,

On Wed, May 22, 2002 at 01:11:45PM +0200, Alvar Freude wrote:
> -- Igor Gilitschenski <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> 
> > Beh�rden k�nnten sich in einem
> > rechtlich grauen Spielraum bewegen, denn staatliche Einrichtungen d�rfen
> > meines Wissens nach keinen Zugriff auf Jugendgef�hrdende Inhalte an
> > Jugendliche vermitteln.
> 
> Wobei sich hier die Frage stellt, was "vermitteln" in diesem Zusammenhang
> heisst.

Den Zugang erm�glichen. Sprich ein Medium zur Verf�gung stellen.

> Wenn zum Beispiel im Raum der Sch�lerzeitung ein Telefon steht, dass die
> Redaktion nutzen darf, und damit die M�glichkeit hat, Telefonsex-Nummern
> anzurufen, "vermittelt" dann die Schule den Sch�lern "jugendgef�hrdende"
> Inhalte?

Wie Oli bereits sagte gibt es auch bei Telefonen einschr�nkungen. Wenn
man also konsequent ist, so m�sse man diese Massnahme auch in die
Kategorie Zensur einordnen.

Ausserdem ist es viel Wahrscheinlicher, dass ein Sch�ler sich die
falsche Webseite anschaut, als dass eine Sch�lerzeitungsmitglied eine
falsche nummer w�hlt.

Igor

P.s.: Wo gibts sch�lerzeitungen die eignene R�ume mit nem eigenen
telefon haben? Sowas will ich auch. :-)
-- 
Igor Gilitschenski               [EMAIL PROTECTED]
RUS-CERT Universitaet Stuttgart  Tel:+49 711 685-5973
Allmandring 30a, 70550 Stuttgart http://cert.uni-stuttgart.de/

Antwort per Email an