Hallo Alvar, On Wed, May 22, 2002 at 01:11:45PM +0200, Alvar Freude wrote: > -- Igor Gilitschenski <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > > Beh�rden k�nnten sich in einem > > rechtlich grauen Spielraum bewegen, denn staatliche Einrichtungen d�rfen > > meines Wissens nach keinen Zugriff auf Jugendgef�hrdende Inhalte an > > Jugendliche vermitteln. > > Wobei sich hier die Frage stellt, was "vermitteln" in diesem Zusammenhang > heisst.
Den Zugang erm�glichen. Sprich ein Medium zur Verf�gung stellen. > Wenn zum Beispiel im Raum der Sch�lerzeitung ein Telefon steht, dass die > Redaktion nutzen darf, und damit die M�glichkeit hat, Telefonsex-Nummern > anzurufen, "vermittelt" dann die Schule den Sch�lern "jugendgef�hrdende" > Inhalte? Wie Oli bereits sagte gibt es auch bei Telefonen einschr�nkungen. Wenn man also konsequent ist, so m�sse man diese Massnahme auch in die Kategorie Zensur einordnen. Ausserdem ist es viel Wahrscheinlicher, dass ein Sch�ler sich die falsche Webseite anschaut, als dass eine Sch�lerzeitungsmitglied eine falsche nummer w�hlt. Igor P.s.: Wo gibts sch�lerzeitungen die eignene R�ume mit nem eigenen telefon haben? Sowas will ich auch. :-) -- Igor Gilitschenski [EMAIL PROTECTED] RUS-CERT Universitaet Stuttgart Tel:+49 711 685-5973 Allmandring 30a, 70550 Stuttgart http://cert.uni-stuttgart.de/
