Hallo, Das Problem bei Beh�rden, die Internetzug�nge vermitteln ist ein anderes, als der Fall mit Herrn B�ssow. Beh�rden k�nnten sich in einem rechtlich grauen Spielraum bewegen, denn staatliche Einrichtungen d�rfen meines Wissens nach keinen Zugriff auf Jugendgef�hrdende Inhalte an Jugendliche vermitteln.
Bei meiner letzten Diskussion in Gemeinschaftskunde �ber sowas, war wohl auch die Meinung unserer Lehrerin, dass man jedoch unterscheiden sollte zwischen minderj�hrigen und vollj�hrigen sch�lern. Dies w�rde jedoch bei filterl�sungen, lokale Varianten n�tig machen, welche vom Benutzernamen abh�ngig entscheiden, ob der Sch�ler eine Seite sehen darf oder eben nicht. Und dies erscheint mir etwas teuer in der umsetzung, da viele schulen nicht f�r jeden Sch�ler einzelne Benutzerprofile haben. Aus der Praxis weiss ich, dass einige Schulen (unsere leider nicht) den BelW� filter nach einer kurzen testzeit eh abgeschaltet haben, da er ihnen zu viel gefiltert hat. Igor -- Igor Gilitschenski [EMAIL PROTECTED] RUS-CERT Universitaet Stuttgart Tel:+49 711 685-5973 Allmandring 30a, 70550 Stuttgart http://cert.uni-stuttgart.de/
