Hallo,

Das Problem bei Beh�rden, die Internetzug�nge vermitteln ist ein anderes,
als der Fall mit Herrn B�ssow. Beh�rden k�nnten sich in einem
rechtlich grauen Spielraum bewegen, denn staatliche Einrichtungen d�rfen
meines Wissens nach keinen Zugriff auf Jugendgef�hrdende Inhalte an
Jugendliche vermitteln.

Bei meiner letzten Diskussion in Gemeinschaftskunde �ber sowas, war wohl
auch die Meinung unserer Lehrerin, dass man jedoch unterscheiden sollte
zwischen minderj�hrigen und vollj�hrigen sch�lern.

Dies w�rde jedoch bei filterl�sungen, lokale Varianten n�tig machen,
welche vom Benutzernamen abh�ngig entscheiden, ob der Sch�ler eine Seite
sehen darf oder eben nicht. Und dies erscheint mir etwas teuer in der
umsetzung, da viele schulen nicht f�r jeden Sch�ler einzelne
Benutzerprofile haben.

Aus der Praxis weiss ich, dass einige Schulen (unsere leider nicht) den
BelW� filter nach einer kurzen testzeit eh abgeschaltet haben, da er
ihnen zu viel gefiltert hat.

Igor
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Igor Gilitschenski               [EMAIL PROTECTED]
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