Hi, -- Igor Gilitschenski <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
> Beh�rden k�nnten sich in einem > rechtlich grauen Spielraum bewegen, denn staatliche Einrichtungen d�rfen > meines Wissens nach keinen Zugriff auf Jugendgef�hrdende Inhalte an > Jugendliche vermitteln. Wobei sich hier die Frage stellt, was "vermitteln" in diesem Zusammenhang heisst. Wenn zum Beispiel im Raum der Sch�lerzeitung ein Telefon steht, dass die Redaktion nutzen darf, und damit die M�glichkeit hat, Telefonsex-Nummern anzurufen, "vermittelt" dann die Schule den Sch�lern "jugendgef�hrdende" Inhalte? Ciao Alvar -- // Unterschreiben! http://www.odem.org/informationsfreiheit/ // Internet am Telefon: http://www.teletrust.info/ // Das freieste Medium? http://www.odem.org/insert_coin/ // Blaster: http://www.assoziations-blaster.de/
