Hi,

-- Igor Gilitschenski <[EMAIL PROTECTED]> wrote:

> Beh�rden k�nnten sich in einem
> rechtlich grauen Spielraum bewegen, denn staatliche Einrichtungen d�rfen
> meines Wissens nach keinen Zugriff auf Jugendgef�hrdende Inhalte an
> Jugendliche vermitteln.

Wobei sich hier die Frage stellt, was "vermitteln" in diesem Zusammenhang
heisst.


Wenn zum Beispiel im Raum der Sch�lerzeitung ein Telefon steht, dass die
Redaktion nutzen darf, und damit die M�glichkeit hat, Telefonsex-Nummern
anzurufen, "vermittelt" dann die Schule den Sch�lern "jugendgef�hrdende"
Inhalte?


Ciao
  Alvar

-- 
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