Andreas Jellinghaus <[EMAIL PROTECTED]> writes:

> Wenn die ermittlungsbehörde etwas will musst du zugang zu allen
> daten liefern, die in irgendeinem log liegen, richtig?

Ja, selbst wenn die Daten ohne Rechtsgrundlage und damit illegal
erhoben wurden.

Als öffentliche Stelle bist Du sogar verpflichtet, die Daten ohne
Gerichtsbeschluß an bestimmte Bedarfsträger herauszugeben.

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