Hallo! Du (Gert Doering) hast geschrieben:

>Etwas realitaetsnaeher: wie genau stellst Du Dir eine Strafverfolgung in
>diesen Faellen vor?  Die Leute (Spammer und Hacker) verstossen gegen
>geltendes Recht, verursachen in vielen Faellen hohe materielle Schaeden,
>und sollen wegen nebuloeser Datensammelaengste voellig ungeschoren
>davonkommen koennen?

Ja, und um Flatrate-Spammern und -Hackern beizukommen muesste man
entsprechende Logs fuehren, und gerade das verbietet (nach Ansicht der
meissten Datenschuetzer, und auch nach Ansicht der Juristen meines
Arbeitgebers) das geltende Recht auf das Du Dich da berufst.

Ich will auch die ganzen *censored* aus dem Netz haben, aber dieses
bitte mit einer Rechtsgrundlage.

Deshalb begruesse ich die Anzeige von Holger. Wenn dadurch erreicht
wird, das das Gesetz nach den Buchstaben interpretiert wird und sich
nicht ein grosser Anbieter einfach (und mit amtlicher Billigung)
darueber hinwegsetzt, wird vielleicht mal erkannt das das Gesetz
nachgebessert werden muss.

Angemessen faende ich (jetzt mal aus der hohlen Hand)
Vorratsspeicherung fuer eine Woche, formlose authorisierte Anfrage der
Verfolgungsbehoerden fuehren zu einer Verlaengerung der Speicherung
auf 3 Monate (wobei das nach Moeglichkeit nur einen definierten teil
der Daten betreffen darf), bis dahin muss der richterliche Beschluss
zum Abruf der Daten da sein, sonst muessen die Daten trotzdem
geloescht werden.

        Cord

-- 
Cord Beermann   [EMAIL PROTECTED] (Privat)
Fachbegriffe der Informatik 59: "Freiwillige Selbstkontrolle": Löschen fremder
Artikel (Endergone Zwiebeltüte)

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