* Heiko Recktenwald wrote:
> Was ich mir wuenschen wuerde, ist dass der Zugriff der Polizei etwas
> formatisierter abliefe. 

Viel formalisierter geht es kaum: Man braucht einen richterlichen
Durchsuchungsbefehl, um an Ausz�ge aus den Logs zu kommen.

> Lutz (etc) wird da ja nicht in irgendeiner Weise foermlich als Zeuge
> befragt, sondern es ist ganz informelle Hilfe bei der Ermittlungsarbeit.

Das ist bei weitem nicht informell. Auf informellem Wege kann man ein
Logbestandteil vor der L�schung bewahren, aber keine Auskunft bekommen.

> Muss man da immer mitmachen? Hat man da nicht auch Pflichten, mindestens
> aus Vertrag, mit seinen Kunden? Womit wir wieder bei der Zweckbindung
> waeren.

Gegen einen Durchsuchungsbefehl ist ein Kundenvertrag nichtig.

Antwort per Email an