* Heiko Recktenwald wrote: > Was ich mir wuenschen wuerde, ist dass der Zugriff der Polizei etwas > formatisierter abliefe.
Viel formalisierter geht es kaum: Man braucht einen richterlichen Durchsuchungsbefehl, um an Ausz�ge aus den Logs zu kommen. > Lutz (etc) wird da ja nicht in irgendeiner Weise foermlich als Zeuge > befragt, sondern es ist ganz informelle Hilfe bei der Ermittlungsarbeit. Das ist bei weitem nicht informell. Auf informellem Wege kann man ein Logbestandteil vor der L�schung bewahren, aber keine Auskunft bekommen. > Muss man da immer mitmachen? Hat man da nicht auch Pflichten, mindestens > aus Vertrag, mit seinen Kunden? Womit wir wieder bei der Zweckbindung > waeren. Gegen einen Durchsuchungsbefehl ist ein Kundenvertrag nichtig.
