Am 18 Aug 2003, um 18:18 hat Heiko Recktenwald geschrieben:

> > Nach Auffassung des AG Frankfurt duerfen Anonymizer, die mit diesen
> > §§ technisch nicht kompatibel sind, nicht betrieben werden - oder
> > sollte ich da was falsch verstanden haben?
> 
> In so einem Verfahren gehts um eine Anordnung gegen einen Betreiber wegen
> einer bestimmten Person etc im Einzelfall,

Eben nicht. Es scheint mir zumindest um eine Art Zielwahlsuche zu gehen. Die 
Straftaten - Zugriff auf kinderpornografisches Material - sind im Zeitpunkt 
der richterlichen Anordnung noch gar nicht begangen.

Das gabs bislang nur im Film.

Gruesse

Thomas



Thomas Stadler
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