Am 18 Aug 2003, um 18:18 hat Heiko Recktenwald geschrieben: > > Nach Auffassung des AG Frankfurt duerfen Anonymizer, die mit diesen > > §§ technisch nicht kompatibel sind, nicht betrieben werden - oder > > sollte ich da was falsch verstanden haben? > > In so einem Verfahren gehts um eine Anordnung gegen einen Betreiber wegen > einer bestimmten Person etc im Einzelfall,
Eben nicht. Es scheint mir zumindest um eine Art Zielwahlsuche zu gehen. Die Straftaten - Zugriff auf kinderpornografisches Material - sind im Zeitpunkt der richterlichen Anordnung noch gar nicht begangen. Das gabs bislang nur im Film. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.internet-law.de _____________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Jahnstr. 11, 85356 Freising [EMAIL PROTECTED] http://www.afs-rechtsanwaelte.de