On Mon, Aug 18, 2003 at 07:42:07PM +0200, Florian Weimer wrote: > > Er kann, mittels Zwangsgeld und Ordnungshaft. > > Wenn er nachweisbar *technisch* nicht in der Lage ist (und nicht den > Fehler macht, vorher die technische Machbarkeit zu dokumentieren > bzw. zu demonstrieren)? > Hm.., ein Missverständnis... was ist _nachweisbar_? Was heisst _technisch_ nicht in der Lage? Die Dresdner haben doch gezeigt, dass man Rückverfolgung einbauen kann.
Du kannst nicht darauf hoffen, dass das Gericht keinen findet der sagt: "Natürlich ist da eine Rückverfolgbarkeit implementierbar". Siehe Büssow: Der beruft sich auf die Stelle 'technisch möglich und zumutbar' im MDStV und hat Auguren gefunden, die das vor Gericht aussagen. Dann muss der so Verpflichtete eben implementieren oder das Ding zumachen. Falls er weder implementiert noch zumacht, macht ihn das Zwangsgeld kaputt. Gruss Rigo