Hi Thomas, On Tue, 19 Aug 2003, Thomas Stadler wrote: > > > Nach Auffassung des AG Frankfurt duerfen Anonymizer, die mit diesen > > > §§ technisch nicht kompatibel sind, nicht betrieben werden - oder > > > sollte ich da was falsch verstanden haben? > > > > In so einem Verfahren gehts um eine Anordnung gegen einen Betreiber wegen > > einer bestimmten Person etc im Einzelfall, > > Eben nicht. Es scheint mir zumindest um eine Art Zielwahlsuche zu gehen. Die > Straftaten - Zugriff auf kinderpornografisches Material - sind im Zeitpunkt > der richterlichen Anordnung noch gar nicht begangen.
Der politischen Bewertung kann man kaum widersprechen, aber einstweilen sind sie ueber StPO vorgegangen. > > Das gabs bislang nur im Film. "Weniger Staat" gibts auch in der Wirklichkeit. Klarer waere Polizeirecht. H.