Hi Thomas,

On Tue, 19 Aug 2003, Thomas Stadler wrote:
> > > Nach Auffassung des AG Frankfurt duerfen Anonymizer, die mit diesen
> > > §§ technisch nicht kompatibel sind, nicht betrieben werden - oder
> > > sollte ich da was falsch verstanden haben?
> >
> > In so einem Verfahren gehts um eine Anordnung gegen einen Betreiber wegen
> > einer bestimmten Person etc im Einzelfall,
>
> Eben nicht. Es scheint mir zumindest um eine Art Zielwahlsuche zu gehen. Die
> Straftaten - Zugriff auf kinderpornografisches Material - sind im Zeitpunkt
> der richterlichen Anordnung noch gar nicht begangen.

Der politischen Bewertung kann man kaum widersprechen, aber einstweilen
sind sie ueber StPO vorgegangen.
>
> Das gabs bislang nur im Film.

"Weniger Staat" gibts auch in der Wirklichkeit.

Klarer waere Polizeirecht.

H.

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