Am 07.07.2005 um 18:35 schrieb Neko (Simone Demmel):
Hi,
Axel H Horns ([EMAIL PROTECTED]) - Thu, Jul 07, 2005 at 05:41:56PM
+0200:
aufgrund entgegenstehenden Gesetzeswortlautes illegal, vertritt
lediglich
eine unbeachtliche Mindermeinung.
Meinst Du jetzt eine Minderheit in Personenzahl oder eine Minderheit an
finanzkraeftigem Kapital?
Letzteres glaube ich Dir sofort, ersteres wage ich zu bezweifeln.
Axel Horns meint vermutlich - in diesem Sinne habe ich seine Postings
immer verstanden -
dass die Richtlinie ohnehin nur das festgeschrieben haette, was in
Deutschland und einigen
andern EU-Staaten schon bisher als geltendes Recht betrachtet wurde
bzw. zumindest
bereits gaengige Rechtspraxis war. Insoweit sollte man die gestrige
Entscheidung des EU-Parlaments
nicht ueberbewerten.
Das hat nicht damit zu tun, dass man de lege ferenda u.U.. eine ganz
andere Regelung fuer wuenschenswert
haelt. Dann muesste man aber - sinnvollerweise europaweit - eine
positive gesetzliche Regelung fordern, die
eine ausdrueckliche Regelung zu sog. softwareimplementierten
Erfindungen trifft. De lege lata gibt es dieses
Konstrukt weiterhin.
Das hat auch nichts damit zu tun, auf welcher Seite man steht, sondern
ist IMHO nur eine realistische Betrachtung
der tatsaechlichen Gegebenheiten. Die habe ich in der ganzen Diskussion
um Softwarepatente leider haeufig vermisst.
Gruesse
Thomas
Thomas Stadler
http://www.internet-law.de
_________
Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler
http://www.afs-rechtsanwaelte.de
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