Hartmut, 

Axel hat es sehr juristisch und ausführlich erklärt. Du wendest hier 
Regeln des Urheberrechts auf das Patentrecht an. Der verdrahtete 
Apparat ist nur _eine_ Instanz/Ausbildung der Erfindung. 

Wenn man Deiner Idee folgt, dann hat man eine Art Urheberrecht auf 
Apparate, aber kein Patentrecht mehr. Denn geschützt ist dann eine 
gewisse Form und eine gewisse Implementierung einer Idee. Das mag eine 
Idee sein, die de lege ferenda durchaus betrachtenswert ist. Sie hilft 
hilft aber im aktuellen System nicht. Das ist das, was Axel 
-vergeblich- versucht, Dir seit 3 Jahren beizuweichen. Erst wenn Du 
diesen fundamentalen Unterschied akzeptierst, kommst Du an die 
eigentlichen Probleme, die wir hier haben. Die Probleme können nicht 
auftauchen, wenn man ein Urheberrecht auf Apparate im Kopf hat. Das ist 
aber etwas ganz anderes und hat auch ein vollkommen anderes 
Schutzniveau. 

Gruss

Rigo

Am Friday 08 July 2005 09:23 verlautbarte PILCH Hartmut :
> Rigo, du bist auf Axels Mindermeinung hereingefallen.
>
> Das Patent "schuetzt" nicht eine Idee sondern genau das, was
> beansprucht wird.

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