Da steht "Device"[1]. Damit sollte also nach Deiner Lesart PGP den idea 
algo benutzen können, ohne dass es eine Verletzung des Patents ist?

Was ist dann noch geschützt? Ein hartverdrahteter Apparat, aber nicht 
mehr der innovative Teil. Jeder kann jetzt mitteils eines Computers die 
gleichen Methoden anwenden und gleiche Ergebnisse erzielen. Was bleibt 
dann noch von dem Patent übrig?

Axel sagt zusätzlich, dass wenn man einen Computer (Universalrechner) 
benutzt und den idea-algo darauf laufen lässt, dann hat man den 
Computer in ein idea-device verwandelt für die Zeit der Benutzung des 
Algo und damit das Patent verletzt. D.h. entweder man akzeptiert, dass 
turing-complete - Dinge nicht patentierbar sind, oder man weitet den 
Schutz auf die Universalmaschinen aus. Sonst macht es keinen Sinn. Das 
hat auch Thomas Stadler so gesagt.

Mich erstaunt, dass Du mit so schlechten Argumenten kommst wie z.B. 
meine Argumente einfach herumzudrehen.. (Nein, DU misst ...) Das Niveau 
hast Du nicht nötig. Ich lese Deine Mails auch, wenn Du nicht recht 
hast.

1.http://patft.uspto.gov/netacgi/nph-Parser?Sect1=PTO1&Sect2=HITOFF&d=PALL&p=1&u=/netahtml/srchnum.htm&r=1&f=G&l=50&s1=5,214,703.WKU.&OS=PN/5,214,703&RS=PN/5,214,703

Rigo 

Am Friday 08 July 2005 10:37 verlautbarte PILCH Hartmut :
> Wenn im IDEA-Patent nur ein
>
>         Verdrahteter Apparat, dadurch gekennzeichnet dass ..
>
> im Anspruch steht. dann kann man mit diesem Patent nicht Software
> schuetzen.  Und zwar de lege late, nicht de lege ferenda.

Attachment: pgp70Xa363O8z.pgp
Description: PGP signature

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