> Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Zweck-Element einzuführen. Das meint auch 
> Hartmut (kodiert, denn er sieht das Zweck-Element in der Formulierung 
> des Anspruchs, was aber nicht weit führt).

Es geht nicht um Formulierungen, sondern darum, dass 

1. der Anspruch muss jedenfalls Merkmale aus dem Bereich der
   angewandten Naturwissenschaften jenseits der Datenverarbeitung
   enthaelt (z.B. Motor, Bremse etc)

2. die erbrachte Leistung/Lehre/Erfindung/Beitrag tatsaechlich
   in diesem Bereich liegt.

Dabei ist das Element Nr. 2 ziemlich weitgehend auslegungsbeduerftig
und kann im Gesetz nur grob skizziert werden.  Nr. 1 ist schon
klarer.

Alles in

 
http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/amends05/juri0504/ffiiepp050615.de.pdf
 http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/amends05/komprom0506.en.pdf

m.E. sehr klar, ganz im Sinne des bestehenden Art 52 EPUe und ohne
irgend eine der von AHH und Rigo und sonstigen ins Feld gefuehrten
angeblichen Schwierigkeiten in der Anwendung.  Das sind alles uralte
Probleme, die das Patentwesen laengst in der tausendfach bewaehrten
taeglichen Praxis geloest hatte, bevor ein paar Leute kamen, um 
Verwirrung zu stiften und man es fuer opportun hielt, im Rahmen dieser
Verwirrung die Regeln zu aendern (und zugleich einige juristische
Sprachkonstrukte beizubehalten, was die Sache dann fuer Aussenstehende
unentwirrbar kompliziert machte).








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