> Eine Möglichkeit wäre z.B. ein Zweck-Element einzuführen. Das meint auch > Hartmut (kodiert, denn er sieht das Zweck-Element in der Formulierung > des Anspruchs, was aber nicht weit führt).
Es geht nicht um Formulierungen, sondern darum, dass 1. der Anspruch muss jedenfalls Merkmale aus dem Bereich der angewandten Naturwissenschaften jenseits der Datenverarbeitung enthaelt (z.B. Motor, Bremse etc) 2. die erbrachte Leistung/Lehre/Erfindung/Beitrag tatsaechlich in diesem Bereich liegt. Dabei ist das Element Nr. 2 ziemlich weitgehend auslegungsbeduerftig und kann im Gesetz nur grob skizziert werden. Nr. 1 ist schon klarer. Alles in http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/amends05/juri0504/ffiiepp050615.de.pdf http://swpat.ffii.org/papiere/europarl0309/amends05/komprom0506.en.pdf m.E. sehr klar, ganz im Sinne des bestehenden Art 52 EPUe und ohne irgend eine der von AHH und Rigo und sonstigen ins Feld gefuehrten angeblichen Schwierigkeiten in der Anwendung. Das sind alles uralte Probleme, die das Patentwesen laengst in der tausendfach bewaehrten taeglichen Praxis geloest hatte, bevor ein paar Leute kamen, um Verwirrung zu stiften und man es fuer opportun hielt, im Rahmen dieser Verwirrung die Regeln zu aendern (und zugleich einige juristische Sprachkonstrukte beizubehalten, was die Sache dann fuer Aussenstehende unentwirrbar kompliziert machte). -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]