Am 12 Jul 2005, um 7:07 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
> > Du weißt, daß das Unsinn ist, Thomas. Eine generelle Einschränkung, die > für alle Gebiete gilt, beschränkt nicht speziell ein Gebiet so, daß man > dieses Gebiet als "nicht per se patentierbar" bezeichnen kann. Es ist > vielmehr so, daß generell alles "nicht per se patentierbar" ist, weil es > eben neu sein muß. Dies als Beruhigungspille hinsichtlich Software > anzubieten, ist Deinem Niveau nicht angemessen. O.K. Du meinst also, dass dieses Kriterium nur dazu taugt, eine Abgrenzung zu absoluter Trivialsoftware vorzunehmen, die so oder so nicht patenierbar sein koennte? Das ist zumindest mal ein Argument. Ich denke, dass das aber so nicht auszulegen ist, wenn man die Erwaegungsgruende 13a - 13 c zur Auslegung heranzieht. Dort steht naemlich u.a. ausdruecklich, dass ein Algorithmus von Natur aus nichtechnischer Art ist und deshalb keine (technische) Erfindung darstellen kann. Ich finde schon, dass das die Sache verdeutlicht. > > Es ist wie beim Klettern: Der Ratsentwurf entspricht dem Einschlagen > eines Hakens an einer Stelle, die bisher nur unter Verrenkungen erreicht > werden konnte. Das kann man so sehen. Der Ratsentwurf bietet aber IMHO auch genuegend Spielraum fuer eine, gemessen an der aktuellen Praxis des EPA deutlich einschraenkende Auslegung. Die Ansichten driften hier auseinander. ich glaube nach wie vor, dass der Ratsentwurf aus Sicht der freien Softwarentwickler besser gewesen waere, als das was das EPA derzeit praktiziert. D.h. noch lange nicht, dass es nicht sinnvolle Verbesserungsvorschlaege gibt. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] ----------------------------- Die Neuauflage 2005: Haftung fuer Informationen im Internet http://www.afs-rechtsanwaelte.de/Pages/haftung.html _________________________ Rechtsanwaelte Alavi Froesner Stadler Haydstr. 2, 85354 Freising http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
