Hi, On Mon, Jul 11, 2005 at 11:12:32PM +0200, Thomas Stadler wrote: > Dass da nichts weiter steht, ist das Wesen der Normierung. Das > Kriterium selbst taucht nicht nur auf, sondern beinhaltet die > Beschränkung. Wenn da steht, dass eine Software nur dann patentierbar > ist, wenn sie einen technischen Beitrag leistet, der über das > hinausgeht, was naheliegt, dann bedeutet das eben, dass Software nicht > per se patentierbar ist. Es stellt sich dann eben die Frage, wie dieses > Kriterium auszulegen ist.
Also eigentlich folgt aus den *Einschraenkungen* fuer die Patentier- barkeit von Software streng logisch, dass sie in allen *anderen* Faellen eben doch "per se" patentierbar ist. Wenn Software generell nicht patentierbar sein soll, brauche ich keine speziellen Faelle aufzufuehren, in denen sie nicht patentierbar ist. gert -- USENET is *not* the non-clickable part of WWW! //www.muc.de/~gert/ Gert Doering - Munich, Germany [EMAIL PROTECTED] fax: +49-89-35655025 [EMAIL PROTECTED] -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]