Am 6 Feb 2006, um 17:34 hat Lutz Donnerhacke geschrieben:
> > In dem Sinne sind "dynamische IP-Adressen" weder Bestandsdaten noch > Verkehrsdaten, da sie sich weder auf den Vertrag noch auf den konkreten > Kommunikationsvorgang beziehen. Das TKG kennt aber keine weitere Art von Daten. ,-) > > > Eine dynamische IP-Adresse wird aber erst beim Verbindungsaufbau > > zugeteilt, beim naechsten mal ist es eine andere. > > Dieser Verbindungsaufbau, bei dem eine dynamische IP-Adresse zugeteilt > wird, ist nicht der Verbindungsaufbau, der eine Telekommunikation > darstellt. Alle technischen Vorgaenge in diesem Zusammenhang sind Telekommunikation. Die Daten die dabei anfallen sind Verkehrsdaten. > > > Lies mal bitte § 96 TKG. Dort wird relativ klar definiert, dass > > Nummern oder sonstige Anschlusskennungen (hierunter fallen auch > > IP-Adressen) Verkehrsdaten sind. > > Da steht nicht, das eine einzelne IP-Adresse ein Verkehrsdatum ist, > sondern nur daß die Paare von IP-Adressen, die eine > Telekommunikationsverbindung charakterisieren, ein Verkehrsdatum ist. Beides steht da nicht. Es ist dennoch ganz einhellige Ansicht, dass IP- Adressen Verkehrsdaten sind. Sie dienen dem Aufbau bzw. der Aufrechterhaltung der (Tele-)Kommunikation. > > Gerade dann, wenn die Auskunft erst erteilt werden kann, nachdem vom > > ISP eine Verknuepfung von Bestands- und Verkehrsdaten vorgenommen > > worden ist und diese beiden Aspekte zusammengefuehrt worden sind, > > liegt ein klassicher Eingriff ins Fernmeldegeheimnis vor. > > Wie kommst Du darauf, daß der ISP eine Verknüpfung von Verkehrsdaten und > Bestandsdaten vornehmen muß? Der ISP ermittelt anhand des Verkehrsdatums (IP-Adresse) ein Bestandsdatum (Name und Anschrift des Nutzers). > > > Das Gesetz sagt das in § 88 TKG auch sehr klar. Gueschuetzt ist > > naemlich insbesondere der Umstand, ob jemand an einem > > Kommunikationsvorgang beteiligt war. > > Diese Aussage, ob jemand einem konkreten Telekommunikationsvorgang > beteiligt war, folgt nicht aus der Zuteilung einer IP-Adresse alleine. > Zu dieser Aussage gelangt man nur, wenn man tatsächlich Verkehrsdaten > vorliegen hat. Die Zuteilung von IP-Adressen ist aber kein > Kommunikationsvorgang in dem hier diskutierten Sinne. Nein, sie ist nur die technische Basis des Kommunikationsvorgangs. Aendert aber nichts. Der Kommunikationsvorgang ist beispielsweise der Download einer MP3-Datei. Was man jetzt aber vom Provider wissen will ist, welcher Nutzer an dem konkreten Vorgang (Download) beteiligt war. Und diese Information ist vom Fernmeldegeheimnis geschuetzt. Gruesse Thomas Thomas Stadler [EMAIL PROTECTED] http://www.haftung-im-internet.de _____________________ Rechtsanwaelte AFS http://www.afs-rechtsanwaelte.de -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]