Hi,

On Sun, May 09, 2010 at 02:59:14PM +0200, Andreas Mantke wrote:
> Am Samstag, 8. Mai 2010 17:28:04 schrieb Rene Engelhard:
> > Hi,
> > 
> > On Sat, May 08, 2010 at 05:12:35PM +0200, Andreas Mantke wrote:
> > > Allein das Vorsortieren von Extension mit freier Lizenz entbindet den
> > > Benutzer auch nicht davon, die Lizenz zu lesen und zu prüfen, ob sie für
> > > die vorgesehene Verwendung passt.
> > 
> > Freie Lizenzen haben keine Einschränkungen wie man die Extension verwenden
> >  darf. Wenn dem so wäre wäre die Lizenz nicht frei. Siehe Open Source
> >  Definiton.
> > 
> OK. Aber man sollte sie schon regelmäßig lesen, da man ihr vor dem Gebrauch 
> des Programms ja zustimmen muss.

Wenn Du der BSD/LGPL/GPL oder so nicht zustimmst hast Du ein grosses Problem.
Dürftest dann kein Linux benutzen, :)

Ansnsten hast Du Recht, mit der Ausnahme, das man eigentlich beim 
*Verkauf*/Weitergeben
zustimmen müsste. Beim installieren ist zu spät im deutschen Recht (habe ich mir
letztens von $kollege erklären lassen).

M$' EULA müsste Dir also eigentlich beim Händler vorgelegt werdne und Du 
müsstest *da*
akzeptieren. Nicht zuhause beim auspacken/installieren :)

> > Wenn Du Verwendung im Sinne von anpassen oder so meinst hast Du recht, aber
> >  dann hilft Dir OOos Extension repos nicht, weil da gibts den code eh
> >  nicht..
> 
> Für kommerzielle Extension ist das sicher so, sofern es sich um eine Code-
> Extension handelt. Wenn es eine OpenSource-Lizenz ist, müsste der Code 
> verfügbar sein, entweder auf der Extensions-Webseite oder an anderer Stelle 
> im 
> Netz (oder beim Autor). Da muss dann aber geprüft werden, ob der vorgesehene 

Jup.

> Einsatzzweck (mit Anpassung) mit der Lizenz übereinstimmt.

Das habe ich ja nicht bestritten, wobei - wenn die Lizenz frei ist - Änderungen
*immer* erlaubt sind. Wie und unter welchen Umständen ist dann allerdings die 
Frage, ja.

Grüße/Regards,

René

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