Hallo. Am 31.10.2013 12:22, schrieb Bernhard Reiter: > Das "made available" ist nicht immer erfüllbar, damit ist Freiheit 4 > (Verbessern) verletzt in Zusammenhang mit Freiheit 1 (auf immer). > Gehen wir davon aus COMPANY acceptiert die "Sendung" der Änderung nicht, oder > verschwindet, dann kannst Du die Bedingung nicht mehr erfüllen. > COMPANY kann sich beispielsweise entscheiden eine Änderung nicht "anzunehmen" > (im Sinne eines Briefes).
Mal ein Gedankenspiel: Mein Verständnis der GPL sagt aus, dass ich den Source-Code einer frei verfügbaren GPL-Software kopieren kann um daran Änderungen vorzunehmen. Diese veränderte Software verkaufe ich. Den Source Code der Änderungen muss ich dann nur demjenigen verfügbar machen, der meine Software kauft. Ist das richtig? D.h. es könnte bei entsprechend loyalen Kunden passieren, dass der ursprüngliche Autor keine Chance hat, den Source-Code meiner Änderungen zu erhalten. Zumindest hat er kein Recht darauf, so lange er meine veränderte Software nicht kauft. Ich würde also annehmen, dass mit der genannten Klausel genau dieser Fall gemeint war: Wenn jemand Änderungen macht, behält sich der ursprüngliche Autor das Recht vor, den Source-Code dieser Änderungen zu erhalten. Mal angenommen, damit ist nicht unbedingt eine Bringschuld sondern vielmehr ein Vorbehalt des Autors gemeint, die Herausgabe von Änderungen zu verlangen. Kann man das so formulieren, dass es echt frei oder gar GPL-kompatibel bleibt? Gruß, Bernd
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