On 06.03.2014 14:02, Volker Grabsch wrote:
> Hallo ihr,
> 
> nur eine unbedeutende Meinung von jemandem, der kein
> Anwalt ist, aber:
> 
> Wenn Serotonin der Autor einer GPL-Software ist, dann
> gelten die Lizenzbedingungen doch gar nicht für die,
> sondern nur für alle anderen, oder?
> 
> Daher hätte ich hier eher an sowas wie Irreführung
> oder Täuschung gedacht - jemand bewirbt seine Software
> als FLOSS, obwohl es das genau genommen gar keine ist.
> 
> 

Eine Lizenz ist ein Vertrag, aus dem auch und gerade der Lizenznehmer
Ansprüche gegen den Lizenzgeber herleiten kann.

Bei GPL-Software hat der Lizenznehmer einen Anspruch auf den Quellcode
gegen den Lizenzgeber.

Sind die Anwendung und die Bibliothek ein Werk oder ist die Bibliothek
zumindest ein abgeleitetes Werk in Bezug auf die Anwendung (die unter
der GPL steht), dann kann der Lizenznehmer auch einen Anspruch auf den
Quellcode der Bibliothek (d.h den Anspruch diesen zu verwenden,
verbessern zu studieren und zu teilen) haben, unter dem Gesichtspunkt,
dass sich andernfalls der Lizenzgeber widersprüchlich verhielte.

Aber - wie gesagt: das wäre einmal ein interessanter Rechtsstreit.

Gruß
Michael



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