Hallo,

es ist für den Einzelnen immer misslich, wenn er einen Rechtsstreit von
"grundsätzlicher Bedeutung" oder "zur Fortentwicklung des Rechts" führt.

Er macht sich damit zwar um das Gemeinwohl verdient, nimmt aber nicht
unerhebliche finanzielle Risiken auf sich.

Es wäre daher eher Sache des Projektes, welches an der Bibliothek
interessiert ist, ihr Interesse notfalls gerichtlich durchzusetzen.

Wenn sich die FSFE (auch) als "Verbraucherschutzorganisation" für die
Nutzer Freier Software verstünde, wäre ein solcher Rechtsstreit "zur
Fortentwicklung des Rechts" der Auslegung der GPL sicherlich nicht "off
topic". Aber natürlich ist es eine sehr schwierige und undankbare
Aufgabe, zu entscheiden, wie die knappen finanziellen Ressourcen der
FSFE am sinnvollsten eingesetzt werden.

Gruß
Michael

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