Hallo Michael,

Am 17.12.2014 um 14:53 schrieb Michael Kesper:
> [...]
> Ich verstehe weder deine Frage noch den Zusammenhang mit der Antwort von 
> Michael S. und vermute, dass ich nicht der Einzige bin.
> Bitte überlege nochmal, was du fragen willst und formuliere zusammenhängend.
> [...]

ich versuche es mal ein bisschen anders zu formulieren.

Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann:
>> Als Kompromiss kann man den Quelltext unter freier Software stellen, 
>> jedoch wird dieser nur den Dienstleistern/Auftraggebern ausgehändigt. 
>> Denn was nützt mir ein Betriebssystem, dessen Quelltext allgemein 
>> verfügbar ist und somit Angriffsmöglichkeiten ausprobiert werden 
>> können, wo es doch ein Hochsicherheitssystem sein soll.
> [...]
> Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software
> und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren
> dürfen. Das dient der Volksbildung.
> [...]

Lässt du auch dein Auto offen für jeden und lässt den Schlüssel stecken?
Oder findest du es gut, wenn jemand ausser der Staat Zugriff auf die Daten
des Einwohnermeldewesen hat? Der Staat besitzt ja gewisse Monopole, wie z.
B. das Recht auf die Erhebung von Steuern oder das Monopol für Infrastruktur
und allgemeine Ressourcen (Strom, Gas, Wasser, Eisenbahn).

Scheinbar wollt ihr dem Staat also keine Sonderrechte zugestehen, lese ich
das hier richtig raus? Ihr wisst schon, dass der Staat nicht die Wirtschaft
ist und seine Bürger schützen muss oder seid ihr mit der Verletzung euer
Persönlichkeitsrechte, wenn das Meldewesen kompromittiert ist,
einverstanden, nur damit Jeder sehen kann, wie das Meldewesenprogramm
aufgebaut wurde?

> und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren
> dürfen. Das dient der Volksbildung.

nachfolgend geht es, um den Geltungsbereich den die GPL vorgibt, also wer
ist "Jeder"? Anhand nachfolgender Fragen/Ausführungen möchte ich das näher
bringen. 

LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. Nach der GPL ist
der Quelltext (bzw. die Software) zu veröffentlichen.
Nun, wenn der Quelltext (und die Software) der Öffentlichkeit gegeben werden
muss, wieso ist dann der Quelltext (und die Software) nicht öffentlich? Und
verstösst damit gegen die GPL-Lizenz, womit LiMux eigentlich keine freie
Software mehr ist, aber laut Lizenz ist sie frei?!

Ein bisschen weiter gedacht: Mal allgemeiner gefasst. Die öffentliche
Verwaltung allgemein (bzw. hier: München) lässt eine Ausschreibung
veröffentlichen, nach der die Software frei sein soll und somit den
Quelltext erhält.
Wieso muss also ein Auftraggeber (hier: München bzw. die öffentliche Hand)
seinen (oder ihren) Quelltext, z. B. im Internet, damit auch Jeder darauf
zugreifen kann, veröffentlichen?

Und: Aus welchem Grund besteht nicht die Möglichkeit, nur den Quelltext
zwischen den Auftraggeber und Auftragnehmer (oder in späteren Verlauf
demjenigen der die Software wartet, aber nicht der Original-Ersteller ist)
freigeben lassen?

Gerne kann man die Antwort auch in einem neuen Thread eröffnet werden, mir
fällt nur gerade kein optimaler Betreff dazu ein.

Gruss

BBiwy

Referenzen:
[1] https://de.wikipedia.org/wiki/LiMux#Client

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