Hallo Volker,

Am 18.12.2014 um 10:51 schrieb Volker Grabsch:
> BBiwy schrieb:
>> Am 17.12.2014 um 09:39 schrieb RA Stehmann:
>>> Abgesehen davon widerspricht das dem Freiheitsgedanken Freier Software
>>> und ist auf dieser Liste eher OT. Jeder soll den Quelltext studieren
>>> dürfen. Das dient der Volksbildung.
>>> [...]
[...]
>> LiMux ist freie Software [1], unterliegt also auch der GPL. Nach der GPL 
>> ist der Quelltext (bzw. die Software) zu veröffentlichen.
> 
> So eine pauschale Veröffentlichspflicht gibt es nicht, weder in der
> GPL noch in anderen Lizenzen.  Die GPL sagt lediglich: _Wenn_ ich die
> Software weitergebe, _dann_ mit Quelltext.
> [...]

Das ist irgendwie ein Widerspruch. Auf der einen Seite, soll der Quelltext
der Öffentlichkeit preisgegeben werden (also veröffentlicht werden) und auf
der anderen Seite gibt es keine Veröffentlichungspflicht.

Gruss

BBiwy

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