Hallo. Am 07.04.2016 um 11:31 schrieb Matthias Kirschner: > Danke für die Klarstellung. Eine Möglichkeit wäre dann ja, dass die > Software unter einer Freien Software Copyleft Lizenz stehen muss, wenn > es mit Steuergeldern entwickelt wird. > > Das könnte dann solche Fälle verhindern. Allerdings ist diese Forderung > vermutlich auch schwerer durchzusetzen, als die Forderung, dass es > einfach nur unter einer Freien Software Lizenz (auch nicht vererbende) > sein muss.
Im akademischen Umfeld liegt grade in Bezug auf Urheber- und Verwertungsrechte manches ein bisschen im Argen, wie ich finde. :) Einerseits propagiere ich selbst gerne mal BSD- oder Public-Domain-Lizenzen um die Rechte um Pflichten für einen Weiterverwender einfach zu halten. Im vorliegenden Fall reicht aber noch nicht einmal die GPL für eine dauerhafte Freiheit der Software aus. In dem Fall würde ich mir schlichtweg wünschen, dass das Urheberrecht für an Universitäten entwickelte Software (und auch Bücher) bei der Universität liegt. Im vorliegenden Fall konnte ein Doktorand (mutmaßlich zum Teil in der bezahlten Arbeitszeit und mit Hilfe von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften) eine Software entwickeln und sich nach der Promotion selbstständig machen und (da er der Inhaber aller Verwertungsrechte ist) alle Weiterentwicklungen ab sofort nur noch kommerziell anbieten. Natürlich sind die alten Versionen frei, aber es können halt nicht von heut auf morgen fremde Programmierer in die Entwicklung einsteigen, insbesondere wenn der Autor nicht mitmacht. Wie gesagt, das ist jetzt kein Skandal, bei Büchern ist ähnliches seit Generationen Gang und Gäbe. Aber auch da hat das "a G'schmäckle". Gruß, Bernd
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