Hallo,

Am 16.10.23 um 09:58 schrieb Uwe Altmann:

Begriffliche (Fehl-?)Konstruktionen wie "Rechtswissenschaft" lassen wir der Einfachheit halber besser mal außen vor ;-)

Darüber denken JuristInnen seit langem nach:

https://sammlungen.ub.uni-frankfurt.de/1848/urn/urn:nbn:de:hebis:30:2-21092

"Empirie" als Kriterium für Wissenschaftlichkeit ist sicherlich nützlich, aber erkenntnistheoretisch vielleicht etwas zu undifferenziert. Gleiches gilt wohl auch für "Falsifizierbarkeit" und "Reproduzierbarkeit".

IMo ist die Frage so zustellen:

Wann und unter welchen Umständen ist es sinnvoll, mich bei der Beurteilung von "Wissenschaftlichkeit" meines eigenen Verstandes zu bedienen?

Gruß
Michael

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