Moin,

Am Mittwoch 21 August 2024 22:49:53 schrieb c.bu...@posteo.jp:
> Am 21.08.2024 20:52 schrieb Frank Lanitz via FSFE-de:
> > Ein "or later" würde eine Umlizenzierung sein, die nur im
> > Einverständnis der ursprünglichen RechteinhaberInnen passieren kann.

das halte ich für richtig, weil nur die Inhaber:nnen die Softwareteile unter 
einer anderen Lizenz herausgeben können und eine andere Variante der GNU GPL 
v2 ist eine andere Lizenz.

> An welchem Teil des GPLv2 Textes wird das festgemacht? 

Das steht nicht in der Lizenz selbst, sondern ergibt sich aus den Gesetzen zum 
Urheberrecht (oder dem US-amerikanischem Copyright).

Es gibt da noch weitere juristische Feinheiten, im ersten Schritt ist jedoch 
wichtig, dass der ausgedrückte Wille der Inhaber:nnen der ausschließlichen 
Nutzungsrechte (Deutsches Recht) beachtet wird. Manchmal ist der allerdings 
nur zu vermuten. Ein praktischer Ansatz ist dann die Begründung der Vermutung 
zu dokumentieren und dann damit weiter zu arbeiten. In dem seltenen Fall, 
dass dann doch jemand kommt, könntet Ihr zeigen, dass wir etwas Sinnvolles 
angenommen habt und die Sache lässt sich regeln.

(Natürlich könnt Ihr Euch mit einer Rechtsberatung das feiner aufschlüsseln 
lassen. Es lohnt sich aber die wirtschaftliche Betrachtung aufzumachen. Denn 
die Kosten an Geld und Zeit für die Beratung lohnen nur, wenn 
Entrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der Schadenshöhe deutlich größer 
sind.)

Gruß
Bernhard

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