Moin, Am Mittwoch 21 August 2024 22:49:53 schrieb c.bu...@posteo.jp: > Am 21.08.2024 20:52 schrieb Frank Lanitz via FSFE-de: > > Ein "or later" würde eine Umlizenzierung sein, die nur im > > Einverständnis der ursprünglichen RechteinhaberInnen passieren kann.
das halte ich für richtig, weil nur die Inhaber:nnen die Softwareteile unter einer anderen Lizenz herausgeben können und eine andere Variante der GNU GPL v2 ist eine andere Lizenz. > An welchem Teil des GPLv2 Textes wird das festgemacht? Das steht nicht in der Lizenz selbst, sondern ergibt sich aus den Gesetzen zum Urheberrecht (oder dem US-amerikanischem Copyright). Es gibt da noch weitere juristische Feinheiten, im ersten Schritt ist jedoch wichtig, dass der ausgedrückte Wille der Inhaber:nnen der ausschließlichen Nutzungsrechte (Deutsches Recht) beachtet wird. Manchmal ist der allerdings nur zu vermuten. Ein praktischer Ansatz ist dann die Begründung der Vermutung zu dokumentieren und dann damit weiter zu arbeiten. In dem seltenen Fall, dass dann doch jemand kommt, könntet Ihr zeigen, dass wir etwas Sinnvolles angenommen habt und die Sache lässt sich regeln. (Natürlich könnt Ihr Euch mit einer Rechtsberatung das feiner aufschlüsseln lassen. Es lohnt sich aber die wirtschaftliche Betrachtung aufzumachen. Denn die Kosten an Geld und Zeit für die Beratung lohnen nur, wenn Entrittswahrscheinlichkeit multipliziert mit der Schadenshöhe deutlich größer sind.) Gruß Bernhard -- FSFE -- Founding Member Support our work for Free Software: blogs.fsfe.org/bernhard https://fsfe.org/donate | contribute
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