David Kastrup wrote: [...] > You are confusing a _contract_ with a _license_.
You're really a crackpot, dak. http://de.wikipedia.org/wiki/Lizenz "Im Privatrecht regeln Kaufverträge, Leihverträge und spezielle Lizenzverträge die Rechte des Erwerbers und seine Pflichten gegenüber dem Lizenzgeber. [...] Ein Lizenzvertrag ist ein im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht eigens geregelter Vertragstyp. Er wird deshalb auch als Vertrag eigener Art (Vertrag sui generis) klassifiziert. Durch den Vertrag erteilt der Inhaber eines geschützten Rechts dem Lizenznehmer ein definiertes Nutzungsrecht. Lizenzen werden vor allem für die Nutzung von Patenten, Gebrauchsmustern, Marken, Know-how oder Software erteilt. Durch Lizenzverträge können einfache oder exklusive (= ausschließliche) Rechte eingeräumt werden. Kernpunkte eines Lizenzvertrags sind die Beschreibung des Lizenzgegenstands, die Festlegung des zur Nutzung freigegebenen Marktsegments bzw. der Marktregion, die Laufzeit, das Entgelt und gegebenenfalls auch Vertragsstrafen. Das Entgelt wird häufig in Form eines Down payments am Anfang und einer laufenden Gebühr in Abhängigkeit vom wirtschaftlichen Erfolg bzw. Nutzen geregelt. Ein Beispiel sind Lizenzbauten beim Auto- und Flugzeugbau. Dabei werden dem Lizenznehmer Kopien der Konstruktionspläne überlassen und der Lizenzgeber hilft oft dem Lizenznehmer bei der Produktionsaufnahme. Im Verlagsbereich regeln Lizenzverträge die Nutzung von Urheberrechten. Solche Lizenzverträge werden üblicherweise zwischen dem selbständigen Urheber und einem Verlag oder zwischen zwei Verlagen (z. B. für Übersetzungsversionen) geschlossen. Dass Privatleuten Rechte mittels Lizenzvertrag eingeräumt werden, ist eher unüblich. Eine Ausnahme stellen die Lizenzen dar, die bei freier Software zur Verwendung kommen. Bei diesen wird pauschal jedermann eine Lizenz angeboten. Die Lizenzen von freier Software und lizenzpflichtiger Software haben gemeinsam, dass sie im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) darstellen. AGB müssen zur Erlangung von Rechtskraft wirksam in den Vertrag zwischen dem Lizenznehmer und dem Lizenzgeber aufgenommen werden, sofern es sich nicht um individuell hergestellte Software handelt. Dem Lizenzvertrag ähnlich ist der Franchisevertrag, basiert aber auf anderen rechtlichen Grundlagen. Der Urheber kann auch mehrere Lizenzen zur Auswahl anbieten. Man spricht dann von einer Mehrfachlizenzierung, siehe Duales Lizenzsystem." regards, alexander. P.S. "I'm insufficiently motivated to go set up a GNU/Linux system so that I can do the builds." Hyman Rosen <hyro...@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate' P.P.S. "Of course correlation implies causation! Without this fundamental principle, no science would ever make any progress." Hyman Rosen <hyro...@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate' -- http://gng.z505.com/index.htm (GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards too, whereas GNU cannot.) _______________________________________________ gnu-misc-discuss mailing list gnu-misc-discuss@gnu.org http://lists.gnu.org/mailman/listinfo/gnu-misc-discuss