David Kastrup wrote:
[...]
> > Under the German copyright act ONLY EXCLUSIVE LICENSEES CAN
> > SUBLICENSE.
> 
> Wrong.  You still don't get it.  Exclusive licensees _automatically_
> receive the right to sublicense.  

Not automatically, dummkopf dak.

http://www.it-recht-kanzlei.de/index.php?id=%2Fview&cid=3278&title=Unterlizenzierung+von+Nutzungsrechten

"Urteil vom LG Leipzig

Aktenzeichen: 05 O 1408/06, 5 O 1408/06
Entscheidungsdatum: 13. November 2006

Leitsätze

Mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes erwirbt der
Lizenznehmer gemäß §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht, seinerseits
ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen. Ein
Recht zur Lizenzierung von Dritten muss deshalb zwischen dem Urheber und
dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes ausdrücklich vereinbart
werden oder es muss sich jedenfalls aus den Umständen des
Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des Urhebers ein
solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt werden soll.

[...]

Auch mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes erwirbt
der Lizenznehmer aber gemäß §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht,
seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu
erteilen. Ein Recht zur Lizenzierung von Dritten muss deshalb zwischen
dem Urheber und dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes
ausdrücklich vereinbart werden oder es muss sich jedenfalls aus den
Umständen des Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des
Urhebers ein solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt
werden soll. Eine entsprechende Regelung im Kaufvertrag aus dem Jahre
1998 fehlt. Auch wenn man den Vortrag der Beklagten zu den Umständen des
Abschlusses des Kaufvertrages im Jahre 1998 auf Seite 2 der
Klageerwiderung vom 06.06.2006 unterstellt, führt dies nach Auffassung
der Kammer nicht zur Annahme der Einräumung eines zustimmungsfreien
Rechts zur Drittlizenzierung an die Beklagte durch den Abschluss des
Kaufvertrages aus dem Jahre 1998. Vielmehr sprechen die von Seiten der
Beklagten geschilderten Umstände nur dafür, dass der Beklagten
umfassende Rechte zur eigenen Veröffentlichung der Bilder eingeräumt
wurden, nicht aber dafür, dass sie das Recht erhalten sollte, Dritten
eine Unterlizenz zu erteilen."

regards,
alexander.

P.S. "I'm insufficiently motivated to go set up a GNU/Linux system 
so that I can do the builds."

Hyman Rosen <hyro...@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate'

P.P.S. "Of course correlation implies causation! Without this 
fundamental principle, no science would ever make any progress."

Hyman Rosen <hyro...@mail.com> The Silliest GPL 'Advocate'

--
http://gng.z505.com/index.htm 
(GNG is a derecursive recursive derecursion which pwns GNU since it can 
be infinitely looped as GNGNGNGNG...NGNGNG... and can be said backwards 
too, whereas GNU cannot.)
_______________________________________________
gnu-misc-discuss mailing list
gnu-misc-discuss@gnu.org
http://lists.gnu.org/mailman/listinfo/gnu-misc-discuss

Reply via email to