Hallo Martin, hallo Steffen,

wenn man es so sieht, ist es egal, ob ein Lehrer die
Nutzungsvereinbarung unterschreibt - sie gilt trotzdem! Dem widerspricht
der betreffende Kollege wohl auch nicht, so wie ich Steffen verstanden
habe (wenn doch - auch egal!).

Für die SchülerInnen ist es wichtig, dass sie sich durch ihre
Unterschrift zu ihrer Verantwortung für das bekennen, was sie im
Schulnetzwerk machen. Dies ist jedoch in erster Linie eine pädagogische
Maßnahme.
Selbst wenn man die Eltern bei Minderjährigen mit unterschreiben lässt,
würde man sie für Ansprüche, die aus einem Fehlverhalten ihres Kindes
entstanden wären, kaum haftbar machen können - wir hatten ja zum
Tatzeitpunkt die Aufsicht ;-)

Für KollegInnen (und Eltern) haben wir keinen Erziehungsauftrag.

Gruß Jürgen



Am 19.03.2015 um 22:20 schrieb M. Resch:
> Hallo Steffen,
>
>> ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz
>> und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind -
>> *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert
>> die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich
>> auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.
> da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine
> Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein 
> Dienstvorgesetzter,
> also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet.
> Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes 
> Recht 
> basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit 
> nur eine Art 
> verständliche Zusammenfassung dar.
>
> Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung 
> erhalten hat.
> Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.
>
> Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch 
> ohne 
> Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging 
> für den 
> technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig.
> Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der 
> Netzwerkberater, der von der 
> SL dazu den Auftrag erhalten hat.
>
> siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/
>
> Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen 
> Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt".
>
> Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung".
>
> Grüße,
> Martin
>
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