Hallo Steffen,

> ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz
> und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind -
> *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert
> die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich
> auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.

da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine
Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein 
Dienstvorgesetzter,
also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet.
Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes 
Recht 
basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit nur 
eine Art 
verständliche Zusammenfassung dar.

Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten 
hat.
Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren.

Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch 
ohne 
Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging 
für den 
technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig.
Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der Netzwerkberater, 
der von der 
SL dazu den Auftrag erhalten hat.

siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/

Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen 
Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt".

Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung".

Grüße,
Martin

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