Hallo Steffen, > ein Fachlehrer, den wir - wie aus vielfältigen Gründen der Querulanz > und Verweigerung das gesamte Kollegium und SL einer Meinung sind - > *leider* nach seinem Sabattjahr zugewiesen bekommen haben, verweigert > die Nutzungsvereinbarung für die EDV zu unterschreiben und beruft sich > auf seinen Beamtenstatus, dass mit dem "alles abgegolten" sei.
da hat er m.E. Recht, denn die Nutzungsvereinbarung ist eigentlich eine Nutzungsordnung, an die er sich als Beamter halten muss, wenn sein Dienstvorgesetzter, also die SL, ihn dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, verpflichtet. Wenn die Nutzungsordnung auf geltende Verwaltungsvorschriften und geltendes Recht basiert, ist sie für den Beamten gültig - die Nutzungsordnung stellt somit nur eine Art verständliche Zusammenfassung dar. Die Unterschift ist nur eine Bestätigung, dass er die Nutzungsordnung erhalten hat. Alternativ kann die SL diese ihm einfach aushändigen und das protokollieren. Das Loggen ist m.E. aufgrund der Dienstaufsichtspflicht der SL zulässig, auch ohne Einwilligung, nur informiert muss darüber werden. Zusätzlich ist das Logging für den technischen Betrieb eines Netzwerkes m.E. notwendig. Für das Logging ist dann auch die SL verantwortlich, nicht der Netzwerkberater, der von der SL dazu den Auftrag erhalten hat. siehe: http://lehrerfortbildung-bw.de/sueb/recht/form/netz/ Z.B. muss er sich als Techniklehrer automatisch an alle technischen Sicherheitsbestimmungen halten, auch ohne dass er diese "unterschreibt". Nur für Dinge, wie z.B. die private Nutzung benötigt man eine "Vereinbarung". Grüße, Martin _______________________________________________ linuxmuster-user mailing list linuxmuster-user@lists.linuxmuster.net https://mail.lehrerpost.de/mailman/listinfo/linuxmuster-user