Am 27. Februar 2009 13:16 schrieb Martin Roppelt <[email protected]>:
> Hier die Fragen:
>
> Frage 0:
> Soll die Schreibweise der Belegung verbindlich festgelegt werden? j/n/e

j

> Frage 1:
> Wie soll diese Schreibweise lauten: a/b/e
> a. neo
> b. Neo

b

> Frage 2:
> Soll die Version Bestandteil des Namens sein? j/n/e

j
>
> Frage 3:
> Wenn der Name die Version enthält, was soll dazwischen stehen? a/b/c/e
> a. nichts
> b. ein schmales geschütztes Leerzeichen, wenn möglich, ansonsten ein
> Leerzeichen
> c. ein Leerzeichen
>

e

Gruß Daniel

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