Am 27. Februar 2009 13:16 schrieb Martin Roppelt <[email protected]>: > Hier die Fragen: > > Frage 0: > Soll die Schreibweise der Belegung verbindlich festgelegt werden? j/n/e
j > Frage 1: > Wie soll diese Schreibweise lauten: a/b/e > a. neo > b. Neo b > Frage 2: > Soll die Version Bestandteil des Namens sein? j/n/e j > > Frage 3: > Wenn der Name die Version enthält, was soll dazwischen stehen? a/b/c/e > a. nichts > b. ein schmales geschütztes Leerzeichen, wenn möglich, ansonsten ein > Leerzeichen > c. ein Leerzeichen > e Gruß Daniel
