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Posted on: Saturday, August 31, 2013 
Author: Redaktion EU-Infothek
Subject: EU-Entwurf zu Bioenergie durchgesickert - Kritik von Umweltschützern

Von Craig Willy, dpa Brüssel (dpa Insight) - Die EU-Kommission setzt auf 
Biomasse zur nachhaltigen Energieerzeugung. Einen entsprechenden 
Richtlinienentwurf hat die Behörde im August in Umlauf gebracht. In dem 
Dokument, das dpa Insight EU vorliegt, geht es um die Bedingungen zur Förderung 
von Biomasse. Auf diese Weise will die EU doch noch ihr Ziel erreichen, bis 
2020 den Energiebedarf zu 20 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken. 
Umweltschützer kritisieren den Entwurf scharf - und sorgen sich um die 
verblieben Urwälder.

Dagegen begrüßte die Bioenergie-Branche den Entwurf. Sie sieht darin ein 
einheitliches Regelwerk, das EU-weit definiert, wie der CO2-Ausstoß berechnet 
wird und welche Eigenschaften nachhaltig erzeugte Biomasse haben muss.

Hoher Anteil von Biomasse an Energiegewinnung

Über Biomasse wird in der Energiedebatte bei weitem nicht so viel gesprochen 
wie über Windräder oder Solarenergie - dabei liefert feste Biomasse - 
beispielsweise Holz - schon mehr als die Hälfte der erneuerbaren Energie in der 
EU. Nach Eurostat-Berechnungen war Holz 2010 allein die Quelle von 49 Prozent 
der gesamten erneuerbaren Energie in der EU. In Mitgliedstaaten wir Litauen, 
Polen und Estland sind es teils sogar mehr als 80 Prozent.

Biogas wird vor allem beim Abbau organischen Materials wie Dünger oder Abfall 
hergestellt. Den gegenwärtigen Plänen zufolge erwarten die EU-Mitgliedstaaten, 
dass feste Biomasse und Biogas künftig mehr als die Hälfte der erneuerbaren 
Energie liefert. Diese soll bis 2020 mehr als 20 Prozent des gesamten 
Energiebedarfs decken. Die EU importiert zusätzlich eine erhebliche Menge an 
Biomasse aus Holz, vor allem Späne und Schrot. Diese stammen vornehmlich aus 
Wäldern in Kanada, Russland und den USA. Nach Einschätzung von Umweltschützern 
stellt der Kommissionsentwurf eine Gefahr für diese Wälder dar.

Gesetzentwurf eigentlich schon für Ende 2011 geplant

Ursprünglich hatte die Kommission schon bis Ende 2011 einen neuen Entwurf zum 
Thema Biomasse vorzulegen. Die Verzögerung von mehr als 18 Monaten zeigt, als 
wie heikel das Thema von den Entscheidungsträgern der EU angesehen wird. Denn 
diese müssen einen Ausgleich finden für ganz verschiedene Ansprüche - von 
Energieversorgung und Umweltschutz bis hin zu den Interessen der 
EU-Mitgliedstaaten. Vor allem Finnland, Schweden und Österreich sind wichtige 
Produzenten von Biomasse.

Umweltschützer vermuten, dass der Entwurf im ruhigen Monat August gewissermaßen 
zur «dienststellenübergreifenden Konsultation» in Umlauf gebracht wurde, um 
Streit zu vermeiden. Viele Mitarbeiter waren da nämlich noch im Urlaub. Die 
Europäische Kommission äußerte sich bislang nicht zum Entwurf. Sie erklärte 
lediglich, dass nicht veröffentlichte Dokumente nicht kommentiert würden.

Biomasse soll CO2-Ausstoß um 60 Prozent verringern

Ziel des Richtlinienentwurfs ist es, Empfehlungen durch rechtlich verbindliche 
Nachhaltigkeitskriterien für feste und gasförmige Biomasse zu ersetzen, die für 
die Stromerzeugung, Heizung und Kühlung verwendet wird. Damit würde festgelegt, 
ob die Mitgliedstaaten Biomasse zur Energieerzeugung nutzen, um so ihre Ziele 
für 2020 zu erreichen - und inwieweit Biomasse finanziell gefördert werden kann.

Der Text definiert «nachhaltige» Biomasse als solche, deren CO2-Ausstoß um 60 
Prozent geringer ist als bei fossilen Energieträgern. Biomasse solle «nicht in 
Gegenden mit hoher Biodiversität» geerntet werden und mit nachhaltiger 
Forstwirtschaft vereinbar sein. Der Gesetzesentwurf enthält auch EU-weit 
harmonisierte Zahlen zur Berechnung des CO2-Ausstoßes im Falle der 
verschiedenen Biomassearten.

Was ist nachhaltige Forstwirtschaft? Laut Kommissionsentwurf ist darunter zu 
verstehen: «Nachhaltig bewirtschaftete Wälder im Einklang mit internationalen 
Prinzipien und Kriterien, denen zufolge die Ernte von Biomasse durch 
nachhaltige Produktion unter Bewahrung von Biodiversitätsressourcen 
durchgeführt wird, durch die der Vorrat an Kohlendioxid mittel- oder 
langfristig konstant bleibt oder zunimmt.»

Um übermäßigem Bürokratieaufwand aus dem Wege zu gehen, sollen die Kriterien 
nur für große Biomasseanlagen mit mehr als 1,0 Megawatt elektrischer oder 2,5 
Megawatt thermischer Leistung gelten. Beispielsweise Bauern, die Brennholz zum 
Heizen ihrer Häuser nutzen, wären somit nicht betroffen. Das Kriterium des um 
60 Prozent geringeren CO2-Ausstoßes würde außerdem nur für solche Biogasanlagen 
gelten, die nach Inkrafttreten der Richtlinie errichtet werden.

Hauptstreitpunkte

Der zugespielte Entwurf ist unter heftigen Beschuss von Umweltschutzgruppen 
geraten. Sie kritisieren, dass bestimmte Probleme wie beispielsweise das 
Ausströmen von Methan, die sogenannte Kohlenstoffschuld und indirekte 
Landnutzungsänderungen (ILUC) ausgeklammert werden.

Der Entwurf bezeichnet den Verbrauch von Biomasse als CO2-neutral - im 
Gegensatz zum Anbau, zur Verarbeitung und zum Transport. Der Verbrauch selber 
trägt also nicht zum Ausstoß von Treibhausgasen bei. Geht es um Biomasse aus 
Holz, müssten zunächst Bäume und andere Vegetation nachwachsen, um CO2 wieder 
absorbieren zu können. Dieser Prozess kann Jahre dauern. Die Idee hinter diesem 
Konzept nennt sich «Kohlenstoffschuld».

Von indirekten Landnutzungsänderungen spricht man, wenn 
Nahrungsmittelproduktion durch Bioenergieproduktion ersetzt wird. Dadurch 
geraten Bauern unter Druck, neue Felder für Nahrungsmittel zu bewirtschaften. 
Dies führt letztlich oft zur Rodung von Waldflächen. Das Problem wird im 
Entwurf nicht erwähnt. Die Umweltschutzgruppe Birdlife Europe nannte dies 
«erstaunlich in Anbetracht der Tatsache, dass die Kommission selber vor kurzem 
einen Entwurf zum Umgang mit ILUC vorlegte, der von Biosprit verursacht wird».

Das Europäische Parlament wird im September 2013 über einen anderen Entwurf 
abstimmen, der sich mit ILUC bei der Nutzung flüssiger Biokraftstoffe befasst. 
Vertreter der Industrie bezweifeln, ob das Problem der indirekten 
Landnutzungsänderungen bei Biomasse aus Holz genauso relevant ist wie bei 
Biokraftstoff aus Pflanzen.

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