Am Montag, 14. Januar 2008 10:26 schrieb Frederik Ramm:
Zwar kann ein bisschen juristischer Sachverstand nicht schaden, aber von
einer Haftung haben wir nichts. Wir muessen nicht fuerchten, dass jemand
OSM auf Schadensersatz verklagt oder so, denn OSM hat kein Geld. Was wir
fuerchten muessen
Frederik Ramm schrieb:
Hallo,
Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage
zu
beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet der
im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
Rechtschutzversicherung haben).
Hi!
Sven Grüner schrieb:
Frederik Ramm schrieb:
Hallo,
Am besten wäre wahrscheinlich einen Rechtsanwalt mit der Klärung der Frage
zu
beauftragen (und ihn auch nach Gebührenordnung zu bezahlen). Dann haftet
der
im Zweifel für seine falsche Beratung (dafür muss jeder Anwalt eine
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
MfG Andreas Hubel
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Am Sonntag, 13. Januar 2008 23:49 schrieb Andreas Hubel:
Im Zweifelsfall einfach mal bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
Wobei die sich dann häufig dafür entscheiden erstmal zu sagen:
Alles ist urheberrechtlich geschützt. Damit ist der arme Angestellte in der
Verwaltung auf der sicheren Seite.
Es gibt ja im deutschen Urhebergesetz diesen netten Paragraphen 5, der
amtliche Werke als gemeinfrei (public domain) einstuft.
(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen
sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen
genießen keinen
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